MÜNCHEN. Der Attentäter von München hat im Verhör ein Geständnis abgelegt. Im Polizeipräsidium gab der Afghane zunächst geordnete Auskünfte über sein Leben, sein Umfeld und seine finanziellen Verhältnisse. Dann bat er um eine Pause, um zu beten.
Schließlich erklärte er, Allah habe ihm den Anschlag befohlen und er habe „alle ins Paradies schicken“ wollen. Danach wurden seine Aussagen zunehmend unzusammenhängend, woraufhin das Verhör laut Bild abgebrochen wurde.
Ermittler sehen islamistische Motivation
Laut der leitenden Oberstaatsanwältin Gabriele Tilmann spreche vieles für eine islamistische Motivation, auch wenn der Täter keiner bekannten Organisation angehöre. Hinweise auf eine psychische Erkrankung gebe es nicht.
Das Verwaltungsgericht München hatte bereits 2020 den Asylantrag abgelehnt. Laut einem dem Spiegel vorliegenden Urteil wurde sein IQ als „unterdurchschnittlich“ eingestuft, zudem legte er Atteste über eine posttraumatische Belastungsstörung vor.
Das Gericht hielt seine Fluchtgeschichte jedoch für unglaubwürdig und sah keine ernsthafte Bedrohung bei einer Rückkehr nach Afghanistan. Damit galt er als ausreisepflichtig.
Afghane galt in München als gut integriert
Obwohl sein Asylantrag abgelehnt wurde, blieb der Migrant in Deutschland. Die Coronapandemie verhinderte seine Abschiebung. Anfang 2021 erhielt er eine Duldung, im Herbst desselben Jahres schließlich eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis als „gut integrierter Volljähriger“. (rr)