BERLIN. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat ausgeschlossen, daß dem Bundeskriminalamt (BKA) gestattet wird, heimlich Wohnungen von Verdächtigen zu betreten und zu durchsuchen. „Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben“, schrieb Buschmann auf dem Kurznachrichtendienst X. „Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht.“
Das Bundesinnenministerium plant laut einem Gesetzentwurf, dem BKA „die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung wie auch zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen“ zu geben. Dies werde an hohe Hürden – etwa zur Terrorismusbekämpfung – geknüpft.
Buschmann verspricht Blockadehaltung gegen BKA-Gesetz
Doch von Buschmann hieß es dazu nun: „Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab.“ Ebenso werde ein solches Gesetz nicht das Gesetzgebungsverfahren passieren, prognostizierte der FDP-Politiker. „Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren, noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben.“
Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben. Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch. Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab.
— Marco Buschmann (@MarcoBuschmann) August 15, 2024
Zuvor hatte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, mit Blick auf die geplanten Änderungen von „ernsten Zeiten“ gesprochen. Das BKA brauche „moderne Ermittlungsbefugnisse und Mittel“. Dennoch betonte er die Wichtigkeit, daß die geplanten neuen Polizeibefugnisse „im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung“ bleiben müßten. (sv)