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Heimliche Wohnungsdurchsuchung: Buschmann lehnt Faesers BKA-Schnüffelgesetz rundherum ab

Heimliche Wohnungsdurchsuchung: Buschmann lehnt Faesers BKA-Schnüffelgesetz rundherum ab

Heimliche Wohnungsdurchsuchung: Buschmann lehnt Faesers BKA-Schnüffelgesetz rundherum ab

Wenn es nach Innenministerin Nancy Faeser ginge, dürfte das BKA künftig ohne Richterbeschluß Wohnungen durchsuchen. Dagegen wehrt sich nun Justizminister Marco Buschmann und beruft sich auf das Grundgesetz. Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, nimmt an der Pressekonferenz zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts teil. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich mit der Union auf eine Reform für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Extremisten geeinigt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bei einer Pressekonferenz: Den Vorstoß aus dem Innenministerium lehnt er ab Foto: picture alliance/dpa | Britta Pedersen
Wenn es nach Innenministerin Nancy Faeser ginge, dürfte das BKA künftig ohne Richterbeschluß Wohnungen durchsuchen. Dagegen wehrt sich nun Justizminister Marco Buschmann und beruft sich auf das Grundgesetz. Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, nimmt an der Pressekonferenz zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts teil. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich mit der Union auf eine Reform für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Extremisten geeinigt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bei einer Pressekonferenz: Den Vorstoß aus dem Innenministerium lehnt er ab Foto: picture alliance/dpa | Britta Pedersen
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bei einer Pressekonferenz: Den Vorstoß aus dem Innenministerium lehnt er ab Foto: picture alliance/dpa | Britta Pedersen
Heimliche Wohnungsdurchsuchung
 

Buschmann lehnt Faesers BKA-Schnüffelgesetz rundherum ab

Wenn es nach Innenministerin Nancy Faeser ginge, dürfte das BKA künftig ohne Richterbeschluß heimlich Wohnungen durchsuchen und verwanzen. Dagegen wehrt sich nun Justizminister Marco Buschmann und beruft sich auf das Grundgesetz.
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BERLIN. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat ausgeschlossen, daß dem Bundeskriminalamt (BKA) gestattet wird, heimlich Wohnungen von Verdächtigen zu betreten und zu durchsuchen. „Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben“, schrieb Buschmann auf dem Kurznachrichtendienst X. „Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht.“

Das Bundesinnenministerium plant laut einem Gesetzentwurf, dem BKA „die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung wie auch zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen“ zu geben. Dies werde an hohe Hürden – etwa zur Terrorismusbekämpfung – geknüpft.

Buschmann verspricht Blockadehaltung gegen BKA-Gesetz

Doch von Buschmann hieß es dazu nun: „Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab.“ Ebenso werde ein solches Gesetz nicht das Gesetzgebungsverfahren passieren, prognostizierte der FDP-Politiker. „Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren, noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben.“


Zuvor hatte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, mit Blick auf die geplanten Änderungen von „ernsten Zeiten“ gesprochen. Das BKA brauche „moderne Ermittlungsbefugnisse und Mittel“. Dennoch betonte er die Wichtigkeit, daß die geplanten neuen Polizeibefugnisse „im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung“ bleiben müßten. (sv)

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bei einer Pressekonferenz: Den Vorstoß aus dem Innenministerium lehnt er ab Foto: picture alliance/dpa | Britta Pedersen
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