HANNOVER. Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hat härtere Strafen für Sexual- und Gewaltverbrechen gefordert. „Für mich steht fest, daß aktuell der Totschlag und vor allem auch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung teilweise deutlich zu niedrig bestraft werden“, sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung. Im Vergleich zu anderen Straftaten wie Raub würden Vergewaltigung und Mißbrauch „relativ niedrig bestraft“.
Während das „Abziehen“ einer Schachtel Zigaretten mit Hilfe von Waffengewalt mit einer Mindeststrafe von bis zu fünf Jahren bestraft wird, gebe es für Vergewaltigungen teilweise Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. „Das steht doch in keinem Verhältnis“, betonte die Politikerin.
Ein ähnliches Mißverhältnis sehe sie beim Vergleich mit den Strafen für Drogenhandel. Der werde, sofern er mit nicht geringen Mengen und unter der Beihilfe von Waffengewalt geschehe, mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft. Die gleiche Haftzeit gebe es allerdings auch für Totschlag. Das sei „schlicht und einfach ungerecht“, sagte Wahlmann.
AfD-Politiker fordert eine „Reform des Strafrechts“
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Thorsten Moriße, bezeichnete die Forderungen als einen „Schritt in die richtige Richtung“. Das Strafrecht gehöre „auf den Prüfstand“. Bereits jetzt würden die vorhandenen Strafrahmen allerdings oft nicht ausgenutzt, sagte der Politiker.
„Nötig ist nicht nur eine Reform des Strafrechts, sondern auch eine dezidierte Abkehr von der Kuscheljustiz sowie Maßnahmen zum Schutz der Richter und Staatsanwälte, die nach Aussage des Bundesgeschäftsführers des Richterbundes ‚immer wieder Einschüchterungsversuche‘ erleben“, sagte Moriße. Zudem forderte der AfD-Politiker die „Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre“.
Das Bundesjustizministerium betonte auf eine Anfrage der Bild, daß derartige Vorschläge „sehr ernst“ genommen würden. Das „geltende deutsche Strafrecht“ biete allerdings bereits einen „angemessenen Rechtsrahmen, um Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen effektiv zu ahnden und jegliche Form der Gewalt gegen Frauen effektiv zu sanktionieren“. (lb)