BERLIN. Das Bundesinnenministerium hat trotz Neutralitätspflicht über eine mögliche Strategie zur Bekämpfung der AfD diskutiert. Ein entsprechender Vorschlag eines Teilnehmers war während einer internen Leitungsklausur am 23. Januar besprochen worden, berichtete die Neue Zürcher Zeitung, die ein Foto von einem „Wunschbaum“ als Beweis veröffentlichte. Bei dem Treffen war auch die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) anwesend.
Auf einem Schaubild äußern BMI-Abteilungsleiter ihre Wünsche: »Strategie zur Bekämpfung der AfD entwickeln«, steht dort ernsthaft. In Faesers Ministerium arbeiten Ideologen, die ihren Beruf verfehlt haben – und die gegen Neutralitätspflicht verstoßen. pic.twitter.com/pYjlTKifLb
— Jan A. Karon (@jannibal_) February 20, 2024
Das Ministerium selbst distanzierte sich von der Diskussion und sprach von einer „Einzelmeinung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters“, die keine offizielle Auffassung sei.
AfD reagiert empört
Mit deutlicher Kritik reagierte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann. „Daß sich die Ministerin jetzt distanziert, dürften ihr allein schon ihre Hausjuristen geraten haben“, sagte er der Zeitung und betonte, daß die besprochenen Ziele laut dem Grundgesetz niemals Aufgaben des Innenministeriums sein dürften.
Dieser Meinung schloß sich der Ex-Chef des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, an. Die Amtsträger seien an die Neutralitätspflicht gebunden, die eine potentielle Strategie zur Bekämpfung einer nicht verbotenen Partei „zweifellos“ ausschließen würde, mahnte der Staatsrechtler.
Holm kündigt Anfrage an
Baumanns Fraktionskollege Leif-Erik Holm kündigte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT an, eine Anfrage an Faeser zu stellen. Konkret wolle man wissen, in welcher Abteilung derjenige arbeite, der eine „Strategie gegen die AfD“ vorgeschlagen habe und wie die Bundesinnenministerin auf den Wunsch reagiert habe.
Wiederholt hatte das Bundesverfassungsgericht auf die strikte Einhaltung der Neutralität hingewiesen. Beispielsweise urteilten die Richter 2022, daß Angela Merkel (CDU) als Kanzlerin rechtswidrig gehandelt habe, indem sie die Wahl von Thomas Kemmerich (FDP) zum Ministerpräsidenten Thüringens mit AfD-Stimmen als „unverzeihlich“ bezeichnet hatte. (kuk)