BERLIN. Die AfD-Bundestagsfraktion hat der Bundesregierung beschuldigt, erneut verfassungswidrig zu handeln. Die Regierung würde die Tragweite des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom Mittwoch unterschätzen. Alle Kreditaufnahmen für Sondervermögen müßten durch Einsparungen im Haushalt ausgeglichen werden.
Am Mittwoch erklärten die Karlsruher Richter den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig und nichtig. Der Bundestag hatte im Februar 2022 die ungenutzten 60 Milliarden Euro Corona-Kreditermächtigungen in den „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) überführt. Die Verfassungsrichter begründeten ihre Entscheidungen unter anderem damit, daß Sondervermögen nicht an der Schuldenbremse vorbei verbucht werden dürfen.
AfD-Mann Boehringer: Gesamten Haushalt neu verhandeln
Während der Sitzung des Haushaltsausschusses argumentierten die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen jedoch, daß das Urteil nur den Klimafonds betreffe. Somit müßten nur Verpflichtungen aus dem Fonds neu verhandelt werden. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Peter Boehringer sah darin einen weiteren Verfassungsbruch: „Die Ampel-Koalition läuft ganz akut Gefahr, den festgestellten Verfassungsbruch mit einem neuerlichen Verfassungsbruch zu beantworten.“
Boehringer forderte nun eine Neuverhandlung des gesamten Haushaltes, da „alle im Kreditfinanzierungsplan gelisteten Sondervermögen von dem Urteil tangiert sind. Ihnen müssen nun Einsparungen im Kernhaushalt gegenübergestellt werden“. Der Bundestag müsse einen verfassungskonformen Haushalt beschließen. Der AfD-Haushaltsexperte: „Wenn dies bedeutet, daß der Haushalt erst 2024 verabschiedet werden kann, dann ist das hinzunehmen. Einige Wochen vorläufige Haushaltsführung sind weitaus besser als ein ganzes Jahr illegale Haushaltsführung.“ (sv)