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Schuldenbremse: Verfassungsgericht kippt Nachtragshaushalt der Ampel

Schuldenbremse: Verfassungsgericht kippt Nachtragshaushalt der Ampel

Schuldenbremse: Verfassungsgericht kippt Nachtragshaushalt der Ampel

Aktuell, 22.02.2023, Karlsruhe, Prof. Dr. Doris Koenig Vizepraesidentin und Vorsitzende des Zweiten Senats, Bundesverfassungsgericht zweiter Senat bei der Urteilsverkuendung in Sachen 'Desiderius-Erasmus-Stiftung'. Sie erklärten auch den Nachtragshaushalt für verfassungswirdig.
Aktuell, 22.02.2023, Karlsruhe, Prof. Dr. Doris Koenig Vizepraesidentin und Vorsitzende des Zweiten Senats, Bundesverfassungsgericht zweiter Senat bei der Urteilsverkuendung in Sachen 'Desiderius-Erasmus-Stiftung'. Sie erklärten auch den Nachtragshaushalt für verfassungswirdig.
Die Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes bei einer Urteilsverkündung: Der Nachtragshaushalt 2021 ist nichtig Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Schuldenbremse
 

Verfassungsgericht kippt Nachtragshaushalt der Ampel

Das Bundesverfassungsgericht erklärt einen Nachtragshaushalt aus 2021 für verfassungswidrig und nichtig. Es ist das erste Urteil zur Schuldenbremse. Es ist eine schwere Schlappe für Wirtschaftsminister Habeck.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat den Nachtragshaushalt der Bundesregierung für das Jahr 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Karlsruher Richter gaben damit einem Antrag der Unionsfraktion im Bundestag statt. Die Entscheidung konkretisiert die 2009 eingeführte Schuldenbremse.

Hintergrund der Beschwerde von CDU und CSU war die Verschiebung von 60 Milliarden Euro in den „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF). Ursprünglich war die Kreditermächtigung für die Corona-Politik eingeplant, wurde jedoch nicht verwendet. Um die Gelder zu nutzen, beschloß der Bundestag mit Mehrheit der Ampel-Koaltion im Februar 2022 rückwirkend einen Nachtragshaushalt für 2021. Dadurch wurden diese Kreditermächtigungen dem Klimafonds zur Verfügung gestellt, wodurch er von 40 Milliarden auf 100 Milliarden Euro anwuchs.

Die 60 Milliarden Euro wurden im Jahr 2021 verbucht, sollten allerdings erst in den Folgejahren ausgegeben werden. Dafür wurde das Haushaltsrecht dementsprechend angepaßt. Der Ampel-Koalition wurde es somit möglich, die Schuldenbremse 2023 – und voraussichtlich 2024 – einzuhalten. Während der Corona-Pandemie von 2020 bis 2022 wurde die Schuldenbremse zeitweise ausgesetzt.

Gegen diese Umverteilung der Kreditermächtigung legte die Union in Karlsruhe Beschwerde ein. Es ist das erste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Schuldenbremse.

Nachtragshaushalt verstieß gegen drei Grundsätze

Zur Entscheidung gelangte der Zweite Senat aufgrund drei maßgeblicher Erwägungen. Erstens habe der Bundestag den „Veranlassungszusammenhang“ zwischen der Notsituation, der Corona-Pandemie, und der neuen Mittelverwendung nicht ausreichend erklärt.

Zweitens verstoße die Weiternutzung der notlagenbedingten Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit. Demnach durften die Mittel nicht an der Schuldenbremse vorbei für nachfolgende Haushaltsjahre eingesetzt werden.

Drittens dürfe der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 nicht nach Ablaufen des Haushaltsjahres 2021 beschlossen werden. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Vorherigkeit.

Entscheidung reißt 60-Milliarden-Loch in Haushalt

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) begrüßte damals die Verschiebung der Kreditermächtigung in den Klimafonds. Die Transformation der deutschen Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität sei die große Aufgabe der Zeit und ein Marathonlauf. „Wir können mit den Mitteln Investitionen hebeln, bei denen wirtschaftliche Erholung und Klimaschutz Hand in Hand gehen“, sagte Habeck Ende 2021.

Durch die Entscheidung aus Karlsruhe entsteht im Bundeshaushalt eine potentielle 60-Milliarden-Lücke. Etwaige Verpflichtungen aus dem Klimafonds für laufende Projekte müssen weiterhin finanziert werden. Wie die Finanzierungslücke gelöst wird, muß nun der Bundestag entscheiden.

Bereits am Donnerstag trifft sich der Haushaltsausschuß zu einer planmäßigen Sitzung. Dort sollte der Haushalt für das kommende Jahr abschließend beraten werden, bevor er noch dieses Jahr im Bundestag beschlossen wird. Jetzt werden die Abgeordneten neu verhandeln müssen. (sv)

Die Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes bei einer Urteilsverkündung: Der Nachtragshaushalt 2021 ist nichtig Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
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