STOCKHOLM. Schwedens Sicherheitsbehörden haben sich bis Ende Oktober in mehr als 600 Fällen gegen Einbürgerungen von Migranten ausgesprochen. Dabei handelt es sich um eine Rekordzahl, wie die Nachrichtenagentur Tidningarnas Telegrambyrå anmerkt. Noch im gesamten Jahr 2019 waren 147 Migranten betroffen.
Zu den Gründen gehören Hinweise auf extremistische Sympathien, schwere Verbrechen im Ausland sowie der Verdacht auf Kriegsverbrechen oder Verbindungen zu ausländischen Staaten. Die Empfehlungen der Sicherheitsbehörden sind, sofern keine Vorstrafe vorliegt, unverbindlich, auf ihrer Grundlage kann das Migrationsamt jedoch die Einbürgerung verweigern. Wer ein Bürger des Königreichs werden möchte, muß unter anderem „ein geordnetes Leben“ geführt, mehr als fünf Jahre im Land gelebt haben und eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung besitzen.
Schwedens Regierung will Aufenthaltsgenehmigungen entziehen
Unterdessen legte das Mitte-Rechts-Kabinett einen Gesetzesentwurf im Parlament vor. Demnach sollen potentielle Sicherheitsgefährder auch ihre Aufenthaltsgenehmigung verlieren können. Derzeit ist das nicht möglich, wenn sich der Betroffene länger als drei Jahre in Schweden aufgehalten hat. In einem Gastbeitrag für Svenska Dagbladet rechtfertigte Schwedens Migrationsministerin Maria Malmer Stenergard den Vorschlag: „Jedem, bei dem man davon ausgehen kann, daß er an terroristischen Aktivitäten oder staatlich gesteuerter Wirtschaftsspionage beteiligt ist, sollte nicht nur die schwedische Staatsbürgerschaft verweigert werden.“
Außerdem forderte Stockholm die Europäische Kommission dazu auf, ihre Anstrengungen gegen Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, zu verstärken. Die Vertreter des Mitte-Rechts-Kabinetts bezogen sich dabei auf den islamistischen Anschlag in Brüssel, bei dem zwei Schweden ums Leben gekommen waren. „Die Terroranschläge zeigen, daß die Union nur so stark ist wie ihr schwächstes Glied“, mahnte Stenergard. (kuk)
Redaktioneller Hinweis: Wir haben den Artikel nach einem Leserhinweis konkretisiert. Die Einsprüche haben keinen bindenden Charakter.