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Bundestag: Trotz Verbots: DGB-Chefin Fahimi kassiert weiter Diäten

Bundestag: Trotz Verbots: DGB-Chefin Fahimi kassiert weiter Diäten

Bundestag: Trotz Verbots: DGB-Chefin Fahimi kassiert weiter Diäten

Eigene Regeln für die SPD? Bundeskanzler Olaf Scholz mit DGB-Chefin Yasmin Fahimi. Foto: picture alliance/dpa | Fabian Sommer
Eigene Regeln für die SPD? Bundeskanzler Olaf Scholz mit DGB-Chefin Yasmin Fahimi. Foto: picture alliance/dpa | Fabian Sommer
Eigene Regeln für die SPD? Bundeskanzler Olaf Scholz mit DGB-Chefin Yasmin Fahimi. Foto: picture alliance/dpa | Fabian Sommer
Bundestag
 

Trotz Verbots: DGB-Chefin Fahimi kassiert weiter Diäten

Bundestags-Abgeordneten ist bezahlte Lobbytätigkeit gesetzlich verboten. Doch die neue DGB-Chefin Yasmin Fahimi (SPD) behält ihr Mandat. Sie kassiert doppelt. Es gibt Rücktrittsforderungen.
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BERLIN. Die Transparenzvorschriften des Bundestags sind eindeutig: Bezahlte Lobbytätigkeit für Dritte ist nach Paragraph 44a des Abgeordnetengesetzes verboten. Doch die neue DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi hat ihr Mandat bisher nicht niedergelegt. Sie ist weiterhin Mitglied der SPD-Fraktion. Nun kassiert sie neben ihrer Abgeordneten-Diät in Höhe von 10.083 Euro auch das DGB-Gehalt von mehr als 10.000 Euro im Monat.

Fahimi hatte zugesagt, nach ihrer Wahl zur Gewerkschaftschefin ihr Bundestagsmandat niederzulegen. Doch die frühere SPD-Generalsekretärin gönnt sich nun einfach Parlamentsurlaub – bei vollen Bezügen. Aus dem DGB heißt es nach entsprechender Kritik: „Ihr Mandat legt sie zum 30.06. nieder. Dafür hat sie am 01.06. einen Termin bei der Bundestagspräsidentin.“ Heißt: Sie verdient rund zwei Monate doppelt, obwohl sie im Bundestag gar nicht mehr arbeitet. Warum, wird nicht erklärt.

Zweifel gibt es an einer weiteren DGB-Aussage: „Seit ihrer Wahl zur DGB-Vorsitzenden ist Frau Fahimi in ihrer Funktion als Abgeordnete offiziell beurlaubt.“ Doch eine „Beurlaubung“ existiert überhaupt nicht. Laut Bundeswahlgesetz kann ein Abgeordneter nur durch eine entsprechende Erklärung auf sein Mandat verzichten – und das hat Fahimi bisher nicht getan.

Weil sie weiter Abgeordnete bleibt, ist der Bundestag auch verpflichtet, weiter die Diäten zu bezahlen. Den Doppel-Verdienst räumt der Gewerkschaftsbund jetzt auch schriftlich ein: „Yasmin Fahimi wird ihre Bezüge als DGB-Vorsitzende für die Monate Mai und Juni der Bundestagsverwaltung als Nebeneinkünfte melden.“

Eindeutiger Gesetzesverstoß

Im Abgeordnetengesetz heißt es: „Unzulässig neben dem Mandat ist die entgeltliche Interessenvertretung für Dritte gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung und sind entgeltliche Beratungstätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Mandatsausübung stehen.“ Der Fall liegt also eindeutig. Allerdings ist dort nicht festgelegt, ob und wenn ja, mit welcher Geldstrafe Verstöße geahndet werden.

Nun gibt es Rücktrittsforderungen. Der Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Thorsten Frei, sagt, es könne nicht sein, daß Frau Fahimi „einer gut bezahlten Lobbyarbeit nachgeht und gleichzeitig als Abgeordnete“ tätig sei: „Die Kollegin sollte ihr Mandat unverzüglich, am besten heute noch, niederlegen. Für eine Regierungspartei darf es keine Extrawurst geben.“

„Es drängt sich der Eindruck auf, dass bei der SPD Regeln immer nur dann wichtig sind, wenn sie für andere gelten“, sagt der Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller: „Sie muss das Bundestagsmandat jetzt niederlegen und nicht erst Ende Juni.“ (fh)

Eigene Regeln für die SPD? Bundeskanzler Olaf Scholz mit DGB-Chefin Yasmin Fahimi. Foto: picture alliance/dpa | Fabian Sommer
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