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Wahlrechtsreform: Ampel will Wahlgewinner zu Verlierern machen

Wahlrechtsreform: Ampel will Wahlgewinner zu Verlierern machen

Wahlrechtsreform: Ampel will Wahlgewinner zu Verlierern machen

Mit einer Wahlrechtsreform soll der größte Bundestag aller Zeiten kleiner werden. Foto: picture alliance / Michael Kappeler/dpa
Mit einer Wahlrechtsreform soll der größte Bundestag aller Zeiten kleiner werden. Foto: picture alliance / Michael Kappeler/dpa
Mit einer Wahlrechtsreform soll der größte Bundestag aller Zeiten kleiner werden. Foto: picture alliance / Michael Kappeler/dpa
Wahlrechtsreform
 

Ampel will Wahlgewinner zu Verlierern machen

Auch wenn sie direkt gewählt werden, sollen Abgeordnete nicht mehr automatisch ein Bundestagsmandat erhalten. Das will die Ampel-Koalition mit einfacher Mehrheit durchsetzen – angeblich, um das Parlament zu verkleinern. Ist das verfassungskonform?
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BERLIN. Diese Reform wird der tiefste Einschnitt ins Wahlrecht seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sein. Die Ampel-Koalition will die Mischung aus Direkt- und Verhältniswahlrecht erheblich aufweichen. Nicht mehr jeder direkt gewählte Kandidat würde dann auch in den Bundestag einziehen. Ausschlaggebend wäre allein der Zweitstimmenanteil. Das geht aus einer Gesetzesvorlage der Koalition hervor, über die die Frankfurter Allgemeine berichtet. Die Ampel kann ihren Vorschlag im Bundestag mit einfacher Mehrheit beschließen.

Sollte eine Partei mehr Direktmandate gewinnen, als ihr nach dem Verhältniswahlrecht zustehen, könnten nicht alle Wahlkreisgewinner bedient werden. Sind es mehr, so geht derjenige leer aus, der im Vergleich zu den anderen Direktkandidaten das schwächste Ergebnis der Partei erreicht hat.

Jeder fünfte Abgeordnete verliert seinen Job

Ziel: Der Bundestag soll auf die gesetzlich vorgeschriebene Größe von 598 Mandaten begrenzt werden. Dafür müssen die bisher erteilten Überhangmandate wegfallen. Diese entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Damit würden auch die Ausgleichsmandate abgeschafft, die die anderen Fraktionen proportional zu ihrem Listenergebnis erhalten, damit keine Partei überrepräsentiert ist. Derzeit sitzen daher in Berlin 736 Parlamentarier. Künftig soll über die Größe des Bundestages nur noch die Zweitstimme entscheiden. Fast jeder fünfte Abgeordnete und damit auch dessen Mitarbeiter würden ihre Jobs verlieren.

Die Regierungsfraktionen kommen damit der langen erhobenen Forderung nach, den Bundestag zu verkleinern. Ob es allerdings grundgesetzkonform ist, einem direkt gewählten Kandidaten den Einzug zu verwehren, wird sich zeigen. Um diese Problematik zu umgehen, sollen die Wähler nach dem Willen der Ampelkoalition eine „Ersatzstimme“ erhalten. Damit solln sie ihren zweitliebsten Kandidaten wählen. Heißt: Schafft es der von ihnen gewählte siegreiche Kandidat nicht in den Reichstag, soll es derjenige werden, der die meisten Stimmen inklusive der Ersatzstimmen auf sich vereinigt hat. (fh)

Mit einer Wahlrechtsreform soll der größte Bundestag aller Zeiten kleiner werden. Foto: picture alliance / Michael Kappeler/dpa
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