BERLIN. Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat weitreichende Reformen im Familienrecht angekündigt. Geplant ist unter anderem, das Modell der sogenannten Verantwortungsgemeinschaft als neue Rechtsinstitution neben der grundgesetzlich geschützten Ehe einzuführen, wie der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte.
Die Bundesregierung hat sich ambitionierte Reformen im Familienrecht vorgenommen: im Namensrecht, Abstammungsrecht, im Kindschaftsrecht genauso wie im Unterhaltsrecht. Mit der Verantwortungsgemeinschaft wollen wir zudem ein neues Rechtsinstitut einführen. https://t.co/hJRWiQFzXg
— Marco Buschmann (@MarcoBuschmann) May 16, 2022
Die neuen Regelungen sollen sich vor allem an „Trennungs-, Patchwork- und Regenbogenfamilien“ richten. Die Verantwortungsgemeinschaft stehe aber auch Zusammenschlüssen aus Freunden oder Mitbewohnern offen. Nach dem Willen des Justizministers sollen sie die Möglichkeit haben, „selbstbestimmt ihre Vorstellung vom gemeinsamen guten Leben zu verwirklichen“.
„Die Vielfalt des familiären Zusammenlebens ist größer geworden“, begründete Buschmann den Vorstoß. „Wir brauchen deshalb eine Zeitenwende auch im Familienrecht.“ Geplant seien unter anderem Reformen im Namens-, Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht.
CDU warnt vor Verantwortungsgemeinschaft als „Ehe light“
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), warnte vor der Einführung einer „Ehe light“. Eine solche sei auch verfassungsrechtlich bedenklich. Zu einem eheähnlichen Rechtsinstitut gehörten auch klar definierte Rechte und Pflichten sowie ein Scheidungsrecht.
Die Ampel-Parteien hatten die Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft als Rechtsinstitution bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Der Schritt diene dazu, „jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen zu ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen“, hieß es darin. „Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen.“ (zit)