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Vorstoß im Justizministerium: Buschmann will Co-Mutterschaft bei lesbischen Ehepaaren anerkennen

Vorstoß im Justizministerium: Buschmann will Co-Mutterschaft bei lesbischen Ehepaaren anerkennen

Vorstoß im Justizministerium: Buschmann will Co-Mutterschaft bei lesbischen Ehepaaren anerkennen

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP): Entscheidend sei, „daß sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit spenden und auch rechtlich als Gemeinschaft“ für dieses einstünden
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP): Entscheidend sei, „daß sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit spenden und auch rechtlich als Gemeinschaft“ für dieses einstünden
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP): Entscheidend sei, „daß sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit spenden und auch rechtlich als Gemeinschaft“ für dieses einstünden Foto: picture alliance / Jens Krick / Flashpic
Vorstoß im Justizministerium
 

Buschmann will Co-Mutterschaft bei lesbischen Ehepaaren anerkennen

Nach dem Willen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sollen bei lesbischen Ehepaaren, die ein Kind bekommen, beide Frauen automatisch als Mütter gelten. Elternschaft dürfe nicht nur auf das klassische Modell von Mann und Frau begrenzt werden.    
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BERLIN. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat gefordert, bei lesbischen Ehepaaren, die ein Kind bekommen, beide Frauen automatisch als Mütter anzuerkennen. Entscheidend sei, „daß sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit spenden und auch rechtlich als Gemeinschaft“ für dieses einstünden, sagte der FDP-Politiker am Freitag der Rheinischen Post und dem General-Anzeiger.

Ein männlicher Ehepartner gelte rechtlich automatisch als Vater, wenn seine Frau ein Kind zur Welt bringe, selbst wenn er nicht der Erzeuger sei. „Die Frage ist, warum dies in einer Ehe zwischen zwei Frauen anders sein soll“, führte Buschmann aus.

Bundesverfassungsgericht soll Fall prüfen

Seiner Ansicht nach müsse es zum Normalfall werden, lesbische Ehepartnerinnen mit einem Kind beide als Mütter anzuerkennen. Die Rechte des biologischen Vaters dürften jedoch nicht außer Acht gelassen werden.

Den Vorstoß hatte die Ampel-Regierung bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Dort heißt es: „Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist.“

Bislang gibt es keine gesetzliche Regelung zur Elternschaft lesbischer Ehepaare. Das Oberlandesgericht Celle verwies im vergangenen Jahr einen Fall zur Anerkennung von zwei Müttern an das Bundesverfassungsgericht. Dieses soll nun darüber entscheiden, ob eine fehlende entsprechende Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Diskriminierung verheirateter Frauen darstellt. (zit)

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP): Entscheidend sei, „daß sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit spenden und auch rechtlich als Gemeinschaft“ für dieses einstünden Foto: picture alliance / Jens Krick / Flashpic
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