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Infektionsschutzgesetz: Bundestag beschließt Lockerung der Corona-Regeln

Infektionsschutzgesetz: Bundestag beschließt Lockerung der Corona-Regeln

Infektionsschutzgesetz: Bundestag beschließt Lockerung der Corona-Regeln

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Debatte über eine Änderung des Infektionsschutzgesetz
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Debatte über eine Änderung des Infektionsschutzgesetz
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Debatte über eine Änderung des Infektionsschutzgesetz Foto: picture alliance/ Michael Kappeler / dpa
Infektionsschutzgesetz
 

Bundestag beschließt Lockerung der Corona-Regeln

Nach der beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes entfällt die Test- und Maskenpflicht in weiten Teilen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hätte sich eine schärfere Nachfolgeregelung gewünscht.
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BERLIN. Der Bundestag hat einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Mit dem Beschluß der Vorlage der Ampelkoalition fallen am Sonntag einige Corona-Beschränkungen weg. Nun muß sich der Bundesrat abschließend damit befassen.

Bei der Abstimmung am Freitag votierten SPD, Grüne und FDP für eine Anpassung der Bestimmung. Die Parlamentarier der anderen Parteien lehnten die Änderung ab. Zudem gab es zwei Enthaltungen.

Maskenpflicht in Bus und Bahn bleibt bestehen

Nach der beschlossenen Neuregelung soll die Test- und Maskenpflicht in Innenräumen künftig nur noch in medizinischen Einrichtungen wie Altenheimen gelten. Auch im öffentlichen Nahverkehr muß zunächst weiter ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Die Bundesländer haben zudem die Möglichkeit, eine sogenannte Übergangsfrist bis zum 2. April zu nutzen, in der sie die Maßnahmen in der jetzigen Form beibehalten. Einige Landesregierungen hatten im Vorfeld bereits angekündigt, davon Gebrauch zu machen, um keine weitere Erhöhung des Infektionsgeschehens zu riskieren. Bei regionalen „Hotspots“ mit besonders hohen Inzidenzen können die Landesparlamente überdies wieder Beschränkungen einführen.

Gesetz ist laut CDU unklar definiert

Die Ampelkoalition hatte für das Vorhaben vorab Kritik erhalten. Das Gesetz mitsamt der darin festgeschriebene „Hotspot“-Regelung sei zu unklar definiert, bemängelte der CDU-Bundestagsabgeordnete Tino Sorge. „Die Bundesländer wissen nicht, wie sie das umsetzen sollen.“ AfD-Politikerin Christina Baum beanstandete rechtliche Unklarheiten bei der Vorlage. Die Corona-Maßnahmen müßten darüber hinaus „komplett vom Tisch“.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte den Gesetzentwurf. Der Vorbehalt bei den Lockerungen sorge dafür, „daß wir überhaupt noch zielgerichtet reagieren können“, sagte der Sozialdemokrat. Er selbst habe sich eine schärfere Nachfolgeregelung gewünscht. „Wir können aber nicht weiter das gesamte Land unter Schutz stellen, um eine kleine Gruppe von Impfunwilligen zu schützen“, monierte er. (zit)

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Debatte über eine Änderung des Infektionsschutzgesetz Foto: picture alliance/ Michael Kappeler / dpa
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