BERLIN. Die scheidende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der designierte Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs der Bundesländer haben sich auf eine Verschärfung der Corona-Maßnahme verständigt. Dazu sollen unter anderem vor Weihnachten bis zu 30 Millionen Impfungen möglich gemacht werden, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert nach der Videokonferenz von Bund und Ländern am Dienstag nachmittag mit.
Am Donnerstag sollen konkrete Beschlüsse gefaßt werden. So sind demnach umfangreiche Kontaktbeschränkungen vor allem für Ungeimpfte bei privaten Treffen, eine Ausweitung der 2G-Regeln in Geschäften und bei Großveranstaltungen im Gespräch. Neben einer Impfpflicht in bestimmten Berufen werde auch „eine zeitnahe Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht vorbereitet“.
Scholz hatte bereits für eine Impfpflicht für alle geworben. Laut Bild-Zeitung hatte er während der Gespräche vorgeschlagen, den vollständigen Impfschutz nach sechs Monaten abzuerkennen, da die Wirksamkeit der Impfstoffe nachlasse. Dann müßte eine sogenannte Booster-Impfung her, um wieder als vollständig geimpft zu gelten und an 2G-Veranstaltungen teilnehmen zu können.
Söder erfreut über Corona-Urteil des Verfassungsgerichts
Am Dienstag morgen wies das Bundesverfassungsgericht Beschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse zum Kampf gegen Corona zurück. Die Karlsruher Richter entschieden, die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen seien als Bestandteile des staatlichen Schutzkonzepts gegen die Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Die „Bundesnotbremse“ habe dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems gedient.
Die Ministerpräsidenten von Bayern und Sachsen, Markus Söder (CSU) und Michael Kretschmer (CDU), zeigten sich erfreut über die Entscheidung. Kretschmer äußerte gegenüber der Bild-Zeitung: „Das Urteil fordert geradezu das beherzte Handeln zum Schutz der Bevölkerung. Der Bund muß das Infektionsschutzgesetz schnell ändern und alle Instrumente zur Krisenbekämpfung für die Länder ermöglichen.“
Söder brachte schon vor dem Urteil den Ausschluß von Zuschauern bei Sportveranstaltungen ins Spiel. Dabei zeigte er sich entschlossen, diesen Schritt auch allein zu gehen.
Weiterer Lockdown möglich
Der Bundestag hatte am 22. April das sogenannte Vierte Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Dieses sah bundeseinheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, wie etwa Ausgangssperren, Geschäfts- und Schulschließungen oder auch Versammlungsverbote vor.
Ob es zu erneuten Lockdowns kommt, ist derzeit unklar. Mitte November hatten sich bereits Österreichs Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einen weiteren Lockdown und eine generelle Impfpflicht gegen das Coronavirus verständigt. Außerdem beschlossen die Politiker der Alpenrepublik weitere Wirtschaftshilfen. Auffrischungsimpfung sollen dort bereits nach dem vierten Monat möglich sein. (ag)