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„Sprachdoktrin gegen meinen Willen“: Text unfreiwillig gegendert: Autorin geht gegen Verlag vor

„Sprachdoktrin gegen meinen Willen“: Text unfreiwillig gegendert: Autorin geht gegen Verlag vor

„Sprachdoktrin gegen meinen Willen“: Text unfreiwillig gegendert: Autorin geht gegen Verlag vor

Gendersprech (Symbolbild)
Gendersprech (Symbolbild)
Gendersprech (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
„Sprachdoktrin gegen meinen Willen“
 

Text unfreiwillig gegendert: Autorin geht gegen Verlag vor

Die Autorin Sabine Mertens reicht einen Text bei einem Fachmagazin ein. Doch entgegen der Abmachung wird der Beitrag in sogenannter gendergerechter Sprache veröffentlicht. Mertens zeigt sich enttäuscht – und klagt gegen den Verlag.
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Cato, Palmer, Exklusiv

HAMBURG. Die Autorin Sabine Mertens hat Klage gegen den Verlag Manager-Seminare eingereicht, weil einer ihrer Artikel unfreiwillig in sogenannter gendergerechter Sprache veröffentlicht wurde. Nach Mertens Angaben versicherte ihr die Redaktion des monatlich erscheinenden Fachmagazins Training aktuell, ihren Artikel in der eingereichten Form zu drucken.

Entgegen der Abmachung sei der Beitrag dann jedoch in Gendersprache erschienen. „Ich erwarte Respekt vor der Freiheit des Autors, umso mehr von der Redaktion eines Magazins, das sich mit Weiterbildung und Lernen beschäftigt“, kritisierte Mertens, die als Autorin und Coach tätig ist.

Wie der Verein Deutsche Sprache (VDS), dessen „AG Gendersprache“ Mertens leitet, am Mittwoch mitteilte, reichte die Autorin Anfang Oktober Klage wegen Urherberrechtsverletzung beim Landgericht Hamburg ein. Der veröffentlichte Beitrag war demnach an zwei Stellen sprachlich verändert worden.

„Gegen meinen Willen die Gendersprachdoktrin durchgesetzt“

Statt „Zeichner“ habe der Verlag in der überarbeiteten Version den Begriff „zeichnende Person“ veröffentlicht. In der Klageschrift heißt es dazu: „Sprache ist in ihrer Arbeit (Beratung, Coaching, Therapie) von sehr hoher und sehr persönlicher Bedeutung. Eine derart unpersönliche Ausdrucksweise wie ‘Person’ disqualifiziert die Klägerin in ihren Augen in ihrem Tätigkeitsfeld.“ Trotz mehrerer E-Mails im Vorfeld der Veröffentlichung, in der Mertens ihre Sicht deutlich gemacht habe, habe sich der Verlag dazu entschieden, gegen das Urheberrecht zu verstoßen.

Mertens zeigte sich von der Vorgehensweise des Herausgebers enttäuscht. „Damit hat der Verlag gegen meinen ausdrücklichen Willen die Gendersprachdoktrin durchgesetzt.“ Eine inhaltliche Auseinandersetzung habe nicht stattgefunden, gegen die finale Änderung habe sie sich nicht wehren können. „Ich wurde hintergangen und vor vollendete Tatsachen gestellt. Der Verlag hat seine Stellung mißbraucht.“

„Eigene Ideologie vor Persönlichkeitsrechte“

VDS-Präsident Walter Krämer ergänzte: „Das Urheberrecht darf nicht mit Füßen getreten werden. Wer die eigene Ideologie vor die Persönlichkeitsrechte eines Menschen stellt, zeigt, wie wenig ihm an einem Miteinander gelegen ist.“ Ein Sprecher von Manager-Seminare verwies auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT an die Redaktion. Diese reagierte bislang nicht auf eine entsprechende Anfrage.

Die angeblich geschlechtergerechte Sprache hat in den vergangenen Jahren Einzug in immer weitere Teile der Gesellschaft gehalten, auch wenn eine Mehrzahl der Deutschen dagegen ist. Ein katholischer Jugendverband beschloß vor kurzem, den Gottesbegriff künftig mit dem sogenannten Genderstern zu verwenden. Zuvor hatte der Gendersprech auch bereits zu politischen Debatten geführt. (ls)

Gendersprech (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
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