KOBLENZ. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat angekündigt, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen möglicher Versäumnisse bei der Warnung vor dem Hochwasser in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zu prüfen. Im Raum stehe der „Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung“ durch unterlassene oder verspätete Warnungen und Evakuierungen der Bevölkerung, teilte die Behörde mit.
Bei ihren Untersuchungen stütze sie sich auf Medienberichte, Todesermittlungsverfahren sowie allgemeine polizeiliche Hinweise aus der Katastrophennacht. Unter anderem gehe es um den Tod von zwölf Menschen in einem Haus der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Sinzig. Die Behinderten waren in der Nacht vom 14. Auf den 15. Juli in der Betreuungseinrichtung gestorben.
Ahrweiler Landrat weist Vorwürfe zurück
Unterdessen hat sich der Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), empört über Vorwürfe gegen ihn gezeigt. „Zur Zeit kann niemand im Bund, im Land oder im Kreis seriös die Fragen nach Verantwortlichkeiten beantworten“, sagte Pföhler dem Bonner General-Anzeiger. Dies müsse später „sehr sorgfältig aufgearbeitet werden“. Gegenseitige Schuldzuweisungen seien „völlig deplatziert und geschmacklos“.
Der Landrat ergänzte: „Für mich steht schon jetzt fest, daß alle vorhandenen Warn- und Alarmierungssysteme auf diesen nie dagewesenen Tsunami technisch nicht vorbereitet waren.” Zuvor hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, der rheinland-pfälzische Kreis sei in der Nacht auf den 15. Juli genau gewarnt worden, ohne jedoch rechtzeitig darauf reagiert zu haben.
Evakuierung ließ eineinhalb Stunden auf sich warten
Ein Sprecher des Landesamtes für Umwelt erklärte demnach, die entscheidende Warnung vor einem Pegelstand der Ahr von fast sieben Metern sei am 14. Juli gegen 21.30 Uhr erfolgt. Allerdings seien erst gegen 23 Uhr Evakuierungsmaßnahmen eingeleitet worden. Der Kreis war vor zweieinhalb Wochen besonders schwer von der Flutkatastrophe betroffen gewesen.
Auch der Kieler Krisenexperte Frank Roselieb hatte eine besondere Verantwortung beim Landrat betont. Das Management von Katastrophenschutz gehöre zur Kernfunktion jedes Kreischefs und jedes Oberbürgermeisters, erläuterte er in der Rhein-Zeitung. „In der Stellenbeschreibung eines Landrats oder einer Oberbürgermeisterin zählt das Krisenmanagement zu den wenigen Tätigkeiten, die nicht wirklich delegiert werden können.“ (zit/ls)