BERLIN. Union und SPD haben sich einem Bericht zufolge auf eine Verschärfung des Staatsangehörigkeitsrechts geeinigt. Demnach soll künftig jede Verurteilung wegen einer antisemitischen oder rassistisch motivierten Straftat dazu führen, daß der Betroffene von einer Einbürgerung ausgeschlossen wird, berichtet die Bild-Zeitung.
Auch Verurteilungen wegen antisemitischer Straftaten unterhalb der Schwelle der sogenannten Bagatelldelikte sollen dazu zählen. „Diese Nachschärfung im Staatsangehörigkeitsrecht ist wichtig, um künftig die Einbürgerung von Antisemiten oder Rassisten zu verhindern“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Mathias Middelberg (CDU), dem Blatt.
Dies sei eine Konsequenz „aus den unerträglichen antisemitischen Ausschreitungen“ im Mai. „Wenn die Existenz des Staates Israel deutsche Staatsräson ist, muß das in jedem Fall im Einbürgerungsrecht erkennbar sein.“ Bei pro-palästinensischen Kundgebungen in Deutschland waren antisemitische Parolen gerufen und Synagogen attackiert worden.
Zahl der Einbürgerungen deutlich gestiegen
Die Änderung soll Teil des Gesetzes für die Wiedereinbürgerung von NS-Verfolgten und ihrer Nachfahren werden. Der Bundestag stimmt voraussichtlich in der nächsten Woche darüber ab. Laut Grundgesetz haben diese ein Recht auf Wiedereinbürgerung. Aufgrund des Abstammungsrechts konnten in der Vergangenheit jedoch nicht alle davon Gebrauch machen.
Im vergangenen Jahr hatte die Zahl der Einbürgerungen mit 129.000 im Vergleich zu 2019 deutlich zugenommen. Die AfD hatte im Februar die Bundesregierung dazu aufgerufen, Einwanderern die deutsche Staatsbürgerschaft zu verweigern, wenn diese über ihre wahre Identität oder Nationalität vorsätzlich getäuscht haben. Ein solches Verhalten stehe dem Gedanken der Integrationsbereitschaft diametral entgegen, hieß es in dem Antrag. (ls)