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„Wollen politischen Konkurrenten ausschalten“: Berliner AfD wirft Senat Instrumentalisierung von Verfassungsschutz vor

„Wollen politischen Konkurrenten ausschalten“: Berliner AfD wirft Senat Instrumentalisierung von Verfassungsschutz vor

„Wollen politischen Konkurrenten ausschalten“: Berliner AfD wirft Senat Instrumentalisierung von Verfassungsschutz vor

AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker
AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker
AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder
„Wollen politischen Konkurrenten ausschalten“
 

Berliner AfD wirft Senat Instrumentalisierung von Verfassungsschutz vor

Die Berliner AfD wirft dem rot-rot-grünen Senat vor, den Verfassungsschutz zu instrumentalisieren. Zuvor stufte die Behörde den Landesverband als sogenannten Verdachtsfall ein. Es ist nicht der erste Fall.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

BERLIN. Die Berliner AfD hat dem rot-rot-grünen Senat vorgeworfen, den Verfassungsschutz zu instrumentalisieren. „Es ist offensichtlich, daß die ihn tragenden Parteien einen politischen Konkurrenten ausschalten wollen“, teilte die Landesvorsitzende Kristin Brinker am Montag mit. Hintergrund ist ein Bericht der Berliner Morgenpost, wonach der Verfassungsschutz die Berliner AfD als sogenannten Verdachtsfall eingestuft hat.

Ein Sprecher der Behörde wollte eine Anfrage des Blatts dazu nicht kommentieren. Die Bekanntgabe einer Einordnung als Prüf- oder Verdachtsfall ist laut Gesetz verboten. Eine öffentliche Mitteilung ist erst zulässig, wenn eine Vereinigung, Person oder Partei als gesichert extremistisches Beobachtungsobjekt erfaßt wird. In der Vergangenheit hatten jedoch immer wieder Medien über die Einstufung von AfD-Verbänden als Verdachtsfall berichtet.

Brinker warf der Berliner Regierung vor, „die angebliche Einordnung des Landesverbandes als Verdachtsfall“ sei „von langer Hand geplant und politisch erwirkt“ worden. Dies begründete sie unter anderem damit, daß ein Referatsleiter des Berliner Verfassungsschutzes freigestellt worden war, nachdem im vergangenen Jahr ein interner Zwischenbericht unter anderem durch die JUNGE FREIHEIT an die Öffentlichkeit gelangt war. Darin hieß es, es lägen keine ausreichenden Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor.

„Linke Parteien untergraben die Grundlagen unserer freiheitlichen Ordnung“

Die Botschaft dabei sei klar, betonte die AfD-Politikerin: „Wer beim vermeintlichen Kampf gegen rechts differenziert und sich um die tatsächliche Faktenlage bemüht, fliegt raus.“ Die AfD werde „ihren Einsatz für den Erhalt von Demokratie und Rechtsstaat unvermindert fortsetzen“. Der Senat könne mit solchen Maßnahmen nicht verdecken, „daß es die linken Parteien sind, die durch ihre verfassungswidrige Politik und ihre ambivalente Haltung zum Linksextremismus die Grundlagen unserer freiheitlichen Ordnung untergraben“.

Medienberichten zufolge hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz Anfang März die gesamte AfD als Verdachtsfall eingestuft. Die Partei klagte dagegen, woraufhin das Verwaltungsgericht Köln es der Behörde untersagte, die AfD „zu beobachten“ und die Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“ erneut „öffentlich oder nicht öffentlich“ bekanntzugeben. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus.

Bereits zuvor waren die Landesverbände der AfD in Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt als Verdachtsfälle eingestuft worden. Ende März hatte das Landesverfassungsgericht Brandenburg einen Eilantrag dagegen aus formalen Gründen abgewiesen. (ls)

AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder
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