HAMBURG. Das Amtsgericht St. Georg hat ein Fitneßstudio dazu verurteilt, einer Moslemin 1.000 Euro Entschädigung zu zahlen. Im vergangenen Jahr hatte ein Mitarbeiter der Sporteinrichtung ihr das Tragen eines Kopftuches aus Hygiene- und Sicherheitsgründen untersagt, berichtete der NDR. Das Urteil sei hoffentlich ein kleiner Schritt weg vom alltäglichen Rassismus, äußerte die Klägerin gegenüber dem Sender.
Im Februar 2020 habe sie ein Probetraining in einem Sportstudio im Hamburger Stadtteil Winterhude absolvieren wollen. Da dort auch Männer mit Baseballkappen trainiert hätten, fühlte sich die Frau wegen ihrer Religion benachteiligt.
Antidiskriminierungsberatung beklagt weitere Fälle
Die Hamburger Antidiskriminierungsberatung Amira habe die Moslemin in dem Verfahren unterstützt. Deren Sprecherin Eliza-Maimouna Sarr sagte, es gebe viele solcher Fälle, nicht nur im Freizeitbereich, sondern auch an Arbeitsplätzen und in der Öffentlichkeit.
Anfang 2019 hatte die Sportstudiokette Fitneßloft einer moslemischen Kundin das Tragen eines Kopftuches in ihren Einrichtungen in Hannover untersagt. Trotz Kritik von der Migrationsbeauftragten der Landesregierung, Doris Schröder-Köpf (SPD), betonte der Betreiber, an seiner Entscheidung festzuhalten. (ag)