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„Erosion der EU als Rechtsgemeinschaft“: Europarechtlerin warnt vor Folgen des EZB-Urteils

„Erosion der EU als Rechtsgemeinschaft“: Europarechtlerin warnt vor Folgen des EZB-Urteils

„Erosion der EU als Rechtsgemeinschaft“: Europarechtlerin warnt vor Folgen des EZB-Urteils

Christa Tobler
Christa Tobler
Die Europarechtlerin Christa Tobler (3. v. l.) sieht die EU nach dem EZB-Urteil in Gefahr Foto: picture alliance/KEYSTONE
„Erosion der EU als Rechtsgemeinschaft“
 

Europarechtlerin warnt vor Folgen des EZB-Urteils

Die Basler Europarechtlerin Christa Tobler hat wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Kompetenzüberschreitung des Europäische Gerichtshof (EuGH) vor einer „Erosion der EU als Rechtsgemeinschaft“ gewarnt. Andere Staaten könnten vor diesem Hintergrund selbst das Recht in die Hand nehmen.
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ZÜRICH. Die Basler Europarechtlerin Christa Tobler hat wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Kompetenzüberschreitung des Europäische Gerichtshof (EuGH) vor einer „Erosion der EU als Rechtsgemeinschaft“ gewarnt. Die Entscheidung könnte ein gefährliches Signal an andere Staaten sein. „Wenn sich die Mitgliedstaaten zunehmend das Recht nehmen, gegen den EuGH zu entscheiden, dann ist das ein Angriff auf den Wesensgehalt der EU“, sagte sie am Montag der NZZ.

Das BVerfG hatte Anfang Mai die Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) beanstandet und sich damit erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestellt. Die Entscheidung ziehe nicht nur juristische, sondern auch schwere psychologische Konsequenzen nach sich, denn sie sende die Botschaft aus: „Wenn der EuGH nicht recht hat, übernehmen wir notfalls das Ruder“, warnte Tobler.

Ermutigung für Polen und Ungarn

Der Zeitpunkt des Konflikts sei besonders ungünstig, da sich Polen und Ungarn auch in einem Kompetenzstreit befänden und den deutschen Urteilsspruch als Bestätigung der eigenen Agenda sehen könnten, mahnte Tobler. Polens Vizejustizminister Sebastian Kaleta hatte das Urteil des BVerfG gelobt. Die Karlsruher Richter hätten Polens Auffassung bekräftigt, „daß nationale Verfassungsgerichte im Bereich der Beurteilung des Handelns von EU-Organen das letzte Wort haben“.

Auch der ehemalige Verfassungsrichter Hans Hugo Klein hatte sich hinter das Urteil gestellt. Der „EU-Staat“ sei eine „Illusion“. Die Entscheidung der Karlsruher Richter entspreche voll der Linie des Maastricht-Urteils. Dieses knüpfte die Mitgliedschaft Deutschlands in der EU an die Bedingung „daß eine vom Volk ausgehende Legitimation und Einflußnahme auch innerhalb eines Staatenverbundes gesichert ist“. (zit)

Die Europarechtlerin Christa Tobler (3. v. l.) sieht die EU nach dem EZB-Urteil in Gefahr Foto: picture alliance/KEYSTONE
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