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Staatsanleihenkäufe und Europäische Union: Polens Vizejustizminister lobt EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Staatsanleihenkäufe und Europäische Union: Polens Vizejustizminister lobt EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Staatsanleihenkäufe und Europäische Union: Polens Vizejustizminister lobt EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Sebastian Kaleta
Sebastian Kaleta
Polens Vizejustizminister Sebastian Kaleta sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Staatsanleihen bestätigt Foto: picture alliance/ZUMA Press
Staatsanleihenkäufe und Europäische Union
 

Polens Vizejustizminister lobt EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Polens Vizejustizminister Sebastian Kaleta hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beanstandung der EZB-Staatsanleihen gelobt. Polnische Politiker sehen sich durch das Urteil in ihrem Rechtsstreit mit der EU bestärkt.
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WARSCHAU. Polens Vizejustizminister Sebastian Kaleta hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Beanstandung der EZB-Staatsanleihen gelobt. Die Karlsruher Richter hätten Polens Auffassung, „daß nationale Verfassungsgerichte im Bereich der Beurteilung des Handelns von EU-Organen das letzte Wort haben“ bestätigt, sagte Kaleta am Mittwoch der Welt.

Auch der scheidende Präsident des BVerfG, Andreas Voßkuhle, stellte sich hinter das Urteil, weil es die Bindung an das Recht stärke. Er widersprach der Auffassung, der Europäische Gerichtshof müsse in Fragen des Europarechts immer das letzte Wort haben. Das BVerfG sei berechtigt und verpflichtet „in seltenen Ausnahmefällen bei besonders gravierenden Kompetenzverletzungen der europäischen Institutionen einzuschreiten“, erklärte Voßkuhle der Zeit. Das BVerfG hatte am vergangenen Dienstag die Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und sich damit erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestellt.

Zudem wies Voßkuhle die Kritik zurück, das Urteil könne rechte Regierungen in Ungarn oder Polen in ihrem Ringen mit der EU bei rechtsstaatlichen Fragen bestärken. „Die Polen tun, was sie tun, unabhängig davon, was wir tun“, sagt Voßkuhle. Das deutsche Verfassungsgericht dürfe sich nicht daran orientieren, „wie polnische oder sonstige Politiker möglicherweise auf eine Entscheidung reagieren könnten“.

Polen sieht sich im Rechtsstreit gegen die EU bestärkt

Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber sagte, Karlsruhe habe „Applaus von den falschen Seiten bekommen“. Das Urteil sei keine Kritik am EuGH an sich gewesen. „Anders als Polen oder Ungarn geht es uns nicht darum, daß wir den Europäischen Gerichtshof aus der Kontrolle der Institutionen heraushalten. Wir wollen mehr EuGH und daß er seinen Job besser macht“, sagte Huber der Süddeutschen Zeitung.

Die Präsidentin des polnischen Verfassungsgerichts, Julia Przyłębska, hatte sich zuvor hinter das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestellt und die übergeordnete Rolle der nationalen Verfassungsgerichte betont.

Die EU-Kommission hatte am 29. April ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet, da die Justizreform der PiS-Regierung mit EU-Recht unvereinbar sei. Der polnische Botschafter in Deutschland, Andrzej Przyłębski, betonte gegenüber dem Magazin Cato, daß es bei der Reform um „die Rückgabe der Justiz an die Bevölkerung“ und um demokratische Rechtsprechung ginge. Przyłębski warf der EU und auch deutschen Politikern vor, sich „ideologisch und voreingenommen“ in die polnischen Angelegenheiten einzumischen. (zit)

Polens Vizejustizminister Sebastian Kaleta sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Staatsanleihen bestätigt Foto: picture alliance/ZUMA Press
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