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Bund Deutscher Kriminalbeamter: Verfassungsschutz soll Clan-Kriminalität bekämpfen

Bund Deutscher Kriminalbeamter: Verfassungsschutz soll Clan-Kriminalität bekämpfen

Bund Deutscher Kriminalbeamter: Verfassungsschutz soll Clan-Kriminalität bekämpfen

Sebastian Fiedler
Sebastian Fiedler
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler, fordert Unterstützung durch den Verfassungsschutz beim Kampf gegen kriminelle Clans Foto: picture alliance/Eventpress
Bund Deutscher Kriminalbeamter
 

Verfassungsschutz soll Clan-Kriminalität bekämpfen

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat gefordert, daß sich der Verfassungsschutz an der Bekämpfung krimineller Clans beteiligt. Zugleich betonte der BDK, Hemmnisse beim Vorgehen gegen kriminelle Clans sollten abgebaut werden.
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Cato, Palmer, Exklusiv

BERLIN. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat gefordert, daß sich der Verfassungsschutz an der Bekämpfung krimineller Clans beteiligt. In einem Positionspapier, das der Welt am Sonntag vorliegt, heißt es, die Bundesländer sollten dem Beispiel von Bayern und Hessen folgen, die bereits die Verfassungsschützer einbeziehen.

Der BDK-Vorsitzende Sebastian Fiedler sagte: „Die rechtliche Verpflichtung der meisten Inlandsnachrichtendienste, bei Gefahren durch organisierte Kriminalität die Augen und Ohren zu verschließen, ist abwegig, künstlich konstruiert und nicht zu rechtfertigen.“ Es sei jedoch keine Aufweichung der Befugnisse der Polizei oder der Nachrichtendienste geplant.

Zugleich betonte der BDK, Hemmnisse beim Vorgehen gegen kriminelle Clans sollten abgebaut werden. „Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Strafverfolgungs- und Sozialbehörden sollen bei begründetem Verdacht auf Straftaten alle relevanten Daten austauschen dürfen.“ Außerdem müßten Polizei und Ämter laufend Shisha-Bars, Wettbüros und andere Betriebe im Clan-Umfeld kontrollieren.

Clan-Kinder sollen in staatliche Obhut

Der BDK plädiert dafür, daß der Staat unter Umständen auch Kinder aus den kriminellen Großfamilien herausnimmt. „Es ist zu prüfen, ob und wie Jugendämter und Familiengerichte gesetzlich in die Lage versetzt werden können, Kinder aus nachweislich kriminellen Großfamilienstrukturen in Obhut zu nehmen und außerhalb des Einflußbereichs ihres Clans unterzubringen.“

Im vergangenem Dezember hatten Berliner Behörden einen Fünf-Punkte-Plan gegen Clan-Kriminalität beschlossen. Er sieht auch ein Aussteigerprogramm für Clan-Mitglieder vor. (ag)

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler, fordert Unterstützung durch den Verfassungsschutz beim Kampf gegen kriminelle Clans Foto: picture alliance/Eventpress
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