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Reaktion auf May-Antrag: Merkel knüpft Brexit-Verlängerung an Bedingung

Reaktion auf May-Antrag: Merkel knüpft Brexit-Verlängerung an Bedingung

Reaktion auf May-Antrag: Merkel knüpft Brexit-Verlängerung an Bedingung

Merkel
Merkel
Bundeskanzlerin Angela Merkel am 21. März im Bundestag Foto: picture alliance / AA
Reaktion auf May-Antrag
 

Merkel knüpft Brexit-Verlängerung an Bedingung

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat eine Verlängerung der Brexit-Deadline über den 29. März hinaus an Bedingungen geknüpft. Voraussetzung sei, daß der zwischen der britischen Regierung und der EU ausgehandelte Kompromiß zuvor vom britischen Unterhaus angenommen werde.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

BERLIN/LONDON. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat eine Verlängerung der Brexit-Deadline über den 29. März hinaus an Bedingungen geknüpft. Voraussetzung sei, daß der zwischen der britischen Regierung und der EU ausgehandelte Kompromiß zuvor vom britischen Unterhaus angenommen werde.

Gleichzeitig stellte Merkel klar: „So sehr wir auf eine geordnete Lösung hinarbeiten, so sehr bereiten wir uns seit Wochen und Monaten darauf vor, daß es einen ungeordneten Austritt geben kann.“ Deutschland werde sich aber „bis zum letzten Tag, bis zur letzten Stunde dafür einsetzen“, eine „geordnete, gemeinsame Lösung“ zu finden.

May hatte Verlängerung beantragt

Am Mittwoch hatte die britische Premierministerin Theresa May eine Verlängerung der Austrittsfrist bis Ende Juni beantragt. Sie sei aber nicht bereit, den Brexit über diesen Termin hinaus zu verschieben, betonte sie. Der 30. Juni ist nach Einschätzung von Europarechtsexperten der letzte Termin, bis zu dem das Land EU-Mitglied bleiben kann, ohne an den Europawahlen am 26. Mai teilzunehmen.

Auch für EU-Ratspräsident Donald Tusk ist eine „kurze Verschiebung“ möglich. Wie Merkel hatte auch er diese aber mit der Bedingung verknüpft, daß das Unterhaus vorher das Kompromißabkommen annimmt. Dies war zuletzt vom britischen Parlament abgelehnt worden. Laut Parlamentspräsident John Bercow kann das Unterhaus nicht erneut über dasselbe Vertragswerk abstimmen. (tb)

Bundeskanzlerin Angela Merkel am 21. März im Bundestag Foto: picture alliance / AA
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