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Kritik an angeblichen Hetzjagden in Chemnitz: Innenministerium verzichtet auf Disziplinarstrafe gegen Maaßen

Kritik an angeblichen Hetzjagden in Chemnitz: Innenministerium verzichtet auf Disziplinarstrafe gegen Maaßen

Kritik an angeblichen Hetzjagden in Chemnitz: Innenministerium verzichtet auf Disziplinarstrafe gegen Maaßen

Maaßen
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Für eine Disziplinarstrafe gegen den ehemaligen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen sieht das Innenministerium keine Grundlage Foto: picture alliance/Federico Gambarini/dpa
Kritik an angeblichen Hetzjagden in Chemnitz
 

Innenministerium verzichtet auf Disziplinarstrafe gegen Maaßen

Das Bundesinnenministerium wird keine Disziplinarstrafe gegen den ehemaligen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen verhängen. Für die Einleitung eines Verfahrens gebe es keine Rechtsgrundlage, teilte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dem Innenausschuß mit.
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BERLIN. Das Bundesinnenministerium wird keine Disziplinarstrafe gegen den ehemaligen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen verhängen. Das hat Innenminister Horst Seehofer (CSU) am Dienstag in einem Schreiben an den Innenausschuß mitgeteilt, berichten Spiegel, Focus und Handelsblatt.

Hintergrund für die Prüfung von disziplinarischen Maßnahmen war ein Redemanuskript Maaßens. Darin hatte er seine Aussagen über die angeblichen Hetzjagden in Chemnitz verteidigt und scharfe Kritik an Teilen der Bundesregierung geäußert.

In dem Manuskript beklagt Maaßen unter anderem: „Ich habe bereits viel an deutscher Medienmanipulation und russischer Desinformation erlebt. Daß aber Politiker und Medien ‘Hetzjagden’ frei erfinden oder zumindest ungeprüft diese Falschinformation verbreiten, war für mich eine neue Qualität von Falschberichterstattung in Deutschland.“ Gegenüber den zuständigen Parlamentsausschüssen habe er daher klargestellt, daß ein Kampf gegen Rechtsextremismus es nicht rechtfertige, rechtsextremistische Straftaten zu erfinden.

Seehofer: Gibt keine Rechtsgrundlage für Strafe

Aufgrund seiner Kritik hätten „linksradikale Kräfte in der SPD“ seine Entlassung gefordert, um so die ungeliebte Große Koalition scheitern zu lassen. Anfang November war Maaßen von Seehofer nach Bekanntwerden der Rede in den einstweiligen Ruhestand geschickt worden.

„Diese Prüfung ist zwischenzeitlich abgeschlossen.“ Demnach komme die Einleitung eines Verfahrens gegen Maaßen „aus Rechtsgründen nicht in Betracht“, zitiert der Spiegel aus dem Schreiben Seehofers. (ag)

Für eine Disziplinarstrafe gegen den ehemaligen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen sieht das Innenministerium keine Grundlage Foto: picture alliance/Federico Gambarini/dpa
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