KIEL. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein aus CDU, Grünen und FDP hat angekündigt, das Bleiberecht für junge Flüchtlinge altersmäßig auszuweiten. Künftig sollen Asylbewerber bis zum 27. Lebensjahr unter bestimmten Umständen bleiben dürfen, statt wie bisher bis 21.
Ziel des Antrags, der in dieser Woche im Landtag verhandelt wird, sei es, Paragraf 25b des Aufenthaltsgesetzes zu ergänzen. Die Gesetzesstelle regelt die Aufenthaltsgewährung von geduldeten Ausländern, wenn sie sich dauerhaft in die deutschen Lebensverhältnisse integriert haben.
Schule oder Ausbildung als Voraussetzung
Nach den Plänen der Jamaika-Koalition sollen künftig Ausländer bis 27 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Voraussetzung sei, daß sie seit vier Jahren eine Schule besuchten, einen Schul- oder Berufsabschluss erworben hätten oder sich in Ausbildung oder Studium befänden.
„Einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes müßten Bundestag und Bundesrat zustimmen“, sagte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Aminata Touré, der Nachrichtenagentur dpa. „Manche jugendliche Flüchtlinge, die etwa mit 17 oder 18 Jahren nach Deutschland kommen, können bis zum 21. Lebensjahr schon rein zeitliche diese Vorgaben nicht erfüllen“, fügte Touré hinzu. (ag)