KASSEL. Im Falle einer kopftuchtragenden Beamtin hat die Stadt Kassel Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt. Da die Moslemin hoheitliche Aufgaben wahrnehme und Publikumsverkehr habe, sei das Tragen eines Kopftuches dazu geeignet, das Vertrauen in die Neutralität der Amtsführung zu beeinträchtigen, hatte die Stadt argumentiert.
Das Verwaltungsgericht war jedoch anderer Meinung und gab der Frau recht, berichtet das Nachrichtenportal HNA. Das Urteil war bereits Ende Februar gefällt worden, wurde aber erst am Donnerstag veröffentlicht. Zwar sei das Kopftuch ein betont auffälliges Zeichen, das bei Bürgern entsprechende Reaktionen hervorrufen könne. Zudem würden die Bürger mit dem religiösen Bekenntnis der Frau konfrontiert. Schwerer wiege aber der Eingriff in die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Frau. Ein solcher sei nicht gerechtfertigt, argumentierte das Gericht.
Die Bürger müßten den Anblick des Kopftuches hinnehmen. Denn der Staat toleriere lediglich das von der Frau öffentlich getragene religiöse Symbol, er identifiziere sich nicht erkennbar mit dem Zeichen. Solange die Frau nicht versuche, die Bürger, mit denen sie dienstlich verkehre, von ihrem Glaubensverständnis zu überzeugen, sei das Tragen des Kopftuches nicht zu beanstanden. (ls)