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Hamburg kann Piraten nicht abschieben: Filmreife Asylposse

Hamburg kann Piraten nicht abschieben: Filmreife Asylposse

Hamburg kann Piraten nicht abschieben: Filmreife Asylposse

Piraten
Piraten
Piraten vor Gericht: 2012 wurde ihnen erstmals der Prozeß gemacht Foto: dpa
Hamburg kann Piraten nicht abschieben
 

Filmreife Asylposse

Gäbe es in Deutschland konservative Filmemacher, Hamburg könnte ihnen dieser Tage das Drehbuch für eine Asylposse liefern, die den großen Grotesken der Kinogeschichte in nichts nachstünde. Dort spielt sich eine Geschichte über fünf Piraten ab, die vor Somalia einen Hamburger Frachter kaperten, die abenteuerlicher nicht sein könnte. Ein Kommentar von Boris T. Kaiser.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

Gäbe es in Deutschland konservative Filmemacher, Hamburg könnte ihnen dieser Tage das Drehbuch für eine Asylposse liefern, die den großen Grotesken der Kinogeschichte in nichts nachstünde.

Die Geschichte beginnt am Ostermontag im Jahr 2010 vor der Küste Somalias. Eine Gruppe Piraten kapert mit Waffengewalt einen Hamburger Frachter. Stunden später wird die Besatzung von einem niederländischen Marinekommando befreit. Die afrikanischen Hochsee-Banditen werden verhaftet, in die Niederlande gebracht und von dort aus nach Deutschland überführt.

Hier werden sie vor dem Landgericht Hamburg im Oktober 2012 wegen Angriffs auf den Seeverkehr und erpresserischen Menschenraubes zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt. Heute leben fünf von ihnen – trotz erteilter Ausweisungsverfügungen – als freie Männer in der Hansestadt.

Gründe für die Nichtabschiebung so abenteuerlich wie die Geschichte

Die Gründe für die Nichtabschiebung sind ebenso abenteuerlich wie die Geschichte selbst und kamen erst durch eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft ans Licht.

Eine der Ausweisungsverfügungen wurde durch einen merkwürdigen Seekuhhandel im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wieder aufgehoben. Ein weiteres Verfahren ist noch nicht rechtskräftig entschieden. Zwei Somalier haben eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Es lägen „schützenswerte Beziehungen zu bleibeberechtigten Familienmitgliedern“ vor, hieß es in der Erklärung des Senats.

Der fünfte Somalier sei rechtskräftig ausgewiesen. Immerhin! könnte man denken. Die Sache mit dem „rechtskräftig ausgewiesenen“ Piraten hat jedoch einen Haken: „Rechtskräftig ausgewiesen“ ist nicht gleichbedeutend mit abgeschoben. Eine Abschiebung sei derzeit nicht möglich, so ein Sprecher des Einwohner-Zentralamts, da keiner der Männer einen Paß habe, weil die somalische Botschaft in Deutschland keine Reisedokumente ausstelle.

Zudem gebe es keine für Rückführungen geeigneten Flugverbindungen nach Somalia. Eine andere Rückführung, als die durch eine den touristischen Standards entsprechende Passagiermaschine, ist den seetüchtigen Piraten offenbar nicht zuzumuten.

Traumschiff MS Deutschland

Es bleibt allein die Hoffnung, daß sich der oder die Seeräuber in Deutschland irgendwann nicht mehr wohl genug fühlen und freiwillig gehen. Dies haben, laut der Antwort des Hamburger Senats auf die AfD-Anfrage, immerhin fünf der ursprünglich zehn in Hamburg verurteilten Piraten bereits getan.

Vier seien sogar, auf welchem Weg auch immer, nach Somalia zurückgekehrt. Einer hat Schweden zu seiner neuen Wahlheimat gemacht. Allzu große Hoffnung auf eine baldige freiwillige Abreise der somalischen Straftäter sollte man sich allerdings nicht machen. Denn sie bekommen, ungeachtet ihrer klar dokumentierten Vorgeschichte, das übliche Rundumsorglospaket für ihren Aufenthalt in Deutschland.

Sprich: Die fünf Piraten erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zwei von ihnen wohnen (noch) in öffentlichen Unterkünften, drei bereits in Privatwohnungen. Das Traumschiff MS Deutschland dürften sie wohl erst verlassen, wenn es endgültig sinkt.

Piraten vor Gericht: 2012 wurde ihnen erstmals der Prozeß gemacht Foto: dpa
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