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Finanzbedarf: Rundfunkbeitrag könnte ab 2021 um zehn Prozent steigen

Finanzbedarf: Rundfunkbeitrag könnte ab 2021 um zehn Prozent steigen

Finanzbedarf: Rundfunkbeitrag könnte ab 2021 um zehn Prozent steigen

Fernsehmikrofone
Fernsehmikrofone
Fernsehmikrofone mit den Logos von ARD und ZDF Foto: dpa
Finanzbedarf
 

Rundfunkbeitrag könnte ab 2021 um zehn Prozent steigen

Der Rundfunkbeitrag könnte mit der nächsten Gebührenperiode ab 2021 um fast zehn Prozent steigen. Grund dafür ist der aktuelle Auftrag und die Struktur von ARD und ZDF. Sollten diese in den nächsten zwei Jahren nicht geändert werden, müßte der Beitrag um 1,70 Euro steigen, erläutert der KEF-Vorsitzende Heinz Fischer-Heidlberger.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

BERLIN. Der Rundfunkbeitrag könnte mit der nächsten Gebührenperiode ab 2021 um fast zehn Prozent steigen. Grund dafür ist der aktuelle Auftrag und die Struktur von ARD und ZDF. Diese könnten in den kommenden zwei Jahren nicht geändert werden, erläuterte der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), Heinz Fischer-Heidlberger, in der Süddeutschen Zeitung.

Es gebe „ein Riesenzeitproblem“ für entsprechende Reformen, sagte Fischer-Heidlberger. In rund einem Jahr müsse die KEF einen neuen gesetzlichen Auftrag kennen, um damit für die anstehende Beitragsperiode ab 2021 planen zu können. Zuvor müsse ein solches neues Rundfunkgesetz von allen Landtagen bestätigt werden.

Erhöhung um 1,70 Euro

Laut einer aktuellen Schätzung der ARD fehlen derzeit rund drei Milliarden Euro, um den Beitrag 2021 bei 17,50 Euro pro Monat halten zu können. Auf dieser Grundlage müßte der Beitrag um 1,70 Euro erhöht werden.

Der KEF hatte vor kurzem in einem Zwischenbericht den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten einen deutlich geringeren Finanzbedarf attestiert. Die unabhängige Kommission geht allein bei der ARD von einem Überschuß von 502,4 Millionen Euro aus. Beim ZDF seien es 27,7 Millionen und beim Deutschlandradio 14,4 Millionen Euro.

Trotz dieser Rücklagen und der geplanten Sparmaßnahmen könnten die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ihren Bruttobedarf nicht decken, rechnete Fischer-Heidlberger vor. Der Fehlbetrag müsse durch einen höheren Beitrag ausgeglichen werden.

Streit um Rundfunkstaatsvertrag

Der nun zur Novellierung anstehende Rundfunkstaatsvertrag sorgt indes für einen heftigen Streit zwischen privaten Zeitungs- sowie Zeitschriftenverlegern und den Öffentlich-Rechtlichen. Hintergrund ist ein fehlender Passus, der im noch gültigen Vertrag vorsieht, daß die Internet-Auftritte der Öffentlich-Rechtlichen „nicht presseähnlich“ sein dürfen.

Weil der bisherige Passus unterschiedlich ausgelegt wird, führte das zu einem Rechtsstreit über die App der „Tagesschau“ zwischen mehreren Presseverlagen und dem NDR. Zuvor hatte der verantwortliche Sender Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln eingelegt. (ls)

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