BERLIN. Deutschlands Städte haben eine härtere Linie gegen mehrfach straffällige junge Flüchtlinge gefordert. Dazu zähle die Unterbringung von Wiederholungstätern in geschlossenen Einrichtungen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, der Passauer Neuen Presse.
Ähnlich wie für andere minderjährige Intensivtäter müsse für Wiederholungstäter unter den sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eine spezielle Betreuung eingerichtet werden. Durch gewöhnliche Einrichtungen wie die Kinder- und Jugendhilfe seien diese Jugendlichen „kaum zu integrieren“.
Bislang fehle es den Kommunen an geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für ausländische Wiederholungstäter. „Hier sollten die Bundesländer schnellstmöglich über ihre Landesjugendämter in enger Absprache mit den Kommunen, der Jugendpsychiatrie sowie der Polizei und den Staatsanwaltschaften Konzepte zur geschlossenen Unterbringung dieser Personen erarbeiten und umsetzen“, forderte Dedy.
44.000 junge Ausländer von Jugendhilfe betreut
Rückendeckung erhielt der Verband aus der Union. „Wir dürfen die Kommunen vor Ort nicht mit den zum Teil gravierenden Problemen durch straffällige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge allein lassen“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer (CSU), dem Blatt.
Laut Angaben des Städtetags betreut die kommunale Jugendhilfe derzeit etwa 44.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und rund 18.000 Volljährige. Nur wenige würden wiederholt durch Straftaten auffallen. In einigen Städten gebe es jedoch Probleme mit einer Gruppe von ihnen, die immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt gerieten.
Altersuntersuchung problematisch
Vor wenigen Wochen war bekannt geworden, daß fast die Hälfte der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Jugendhilfeeinrichtungen älter als 18 Jahre ist. Von den 55.890 Unbegleiteten, die sich in der Zuständigkeit der Jugendhilfe befinden, seien 24.116 volljährig, teilte das Bundesfamilienministerium mit.
Eine Feststellung des Alters zum Beispiel durch eine Röntgenuntersuchung erfolgt oft nicht. Zuletzt hatte der niedersächsische CDU-Landesvorsitzende Bernd Althusmann eine Altersüberprüfung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden per Röntgenbild gefordert.Die Ärztekammer in Hannover lehnte Althusmanns Vorstoß mit Verweis auf die Ungenauigkeit der Methode damals ab. Demnach gebe es bei der Alterseinschätzung eine Schwankungsbreite von einem bis drei Jahren. (ls)