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„King Abode“: Bautzen: Problem-Libyer erhält Aufenthaltsverbot

„King Abode“: Bautzen: Problem-Libyer erhält Aufenthaltsverbot

„King Abode“: Bautzen: Problem-Libyer erhält Aufenthaltsverbot

Bautzen
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Bautzen Anfang September 2016: Polizei bringt den libyschen Asylbewerber zu Boden Foto: dpa
„King Abode“
 

Bautzen: Problem-Libyer erhält Aufenthaltsverbot

Die Stadt Bautzen hat ein dreimonatiges Aufenthaltsverbot gegen einen libyschen Asylbewerber ausgesprochen, dem Dutzende Straftaten vorgeworfen werden. Der 21 Jahre alte Mann, der sich King Abode nennt, sorgt immer wieder für Unruhe in der Stadt.
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BAUTZEN. Die Stadt Bautzen hat ein dreimonatiges Aufenthaltsverbot gegen einen libyschen Asylbewerber ausgesprochen, dem Dutzende Straftaten vorgeworfen werden. Der 21 Jahre alte Mann, der sich King Abode nennt, sorgt immer wieder für Unruhe in der Stadt. Zuletzt kletterte er auf das Dach einer Flüchtlingsunterkunft und drohte damit, sich umzubringen.

Er war auch an den Auseinandersetzungen zwischen Asylbewerbern und Bautzener Einheimischen beteiligt, die im vergangenen Jahr deutschlandweit Schlagzeilen verursachten.  Gegen den Libyer laufen unter anderem Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung. Deswegen habe die Stadtverwaltung Bautzen in Absprache mit der Polizei nun ein dreimonatiges Aufenthaltsverbot für das gesamte Stadtgebiet gegen den Libyer verhängt.

Maßnahme dient Gefahrenabwehr

„Unsere Aufgabe ist es, uns entschieden gegen jeden zur Wehr zu setzen, der mit seinem Handeln das friedliche Miteinander in unserer Stadt gefährdet. Diese Devise gilt für alle Personen gleichermaßen, ungeachtet ihrer Herkunft oder politischen Gesinnung“, sagte Bautzens Oberbürgermeister Alexander Ahrens (SPD).

„Aufgrund der Vielzahl der Vorfälle, an denen die Person beteiligt war, halten wir die Reaktion für unausweichlich.“ Sein Verhalten sei, auch wenn der Mann unter psychischem Druck gestanden habe, nicht zu tolerieren. Das Aufenthaltsverbot sei weder eine Bestrafung noch eine Erziehungsmaßnahme, sondern diene ausschließlich der Gefahrenabwehr. (krk)

Bautzen Anfang September 2016: Polizei bringt den libyschen Asylbewerber zu Boden Foto: dpa
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