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Identitätsfeststellung: CSU-Rechtsexperte für Handy-Auswertung von Flüchtlingen

Identitätsfeststellung: CSU-Rechtsexperte für Handy-Auswertung von Flüchtlingen

Identitätsfeststellung: CSU-Rechtsexperte für Handy-Auswertung von Flüchtlingen

Asylbewerber
Asylbewerber
Asylbewerber mit Handy in einer Unterkunft in Bayern Foto: picture alliance/dpa
Identitätsfeststellung
 

CSU-Rechtsexperte für Handy-Auswertung von Flüchtlingen

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Alexander Hoffmann hat sich dafür ausgesprochen, Handys von Asylbewerbern zur Klärung ihrer Identität auszulesen. Wenn ein Flüchtling beispielsweise behaupte, aus Syrien zu stammen, alle engen Familienangehörigen aber unter tunesischen Telefonnummern abgespeichert seien, könne so schnell für Klarheit gesorgt werden, sagte Hoffmann.
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BERLIN. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Alexander Hoffmann hat sich dafür ausgesprochen, Handys von Asylbewerbern zur Klärung ihrer Identität auszulesen. „Angesichts der vielen Flüchtlinge, die auffälligerweise ohne Paß zu uns gekommen sind, halte ich es für dringend geboten, daß unser Rechtsstaat alle technischen Möglichkeiten ausschöpft, um schnellstmöglich deren Identität klären zu können“, sagte Hoffmann der JUNGEN FREIHEIT.

Dazu sollten die Behörden auch auf die Daten von Handys, E-Mail-Accounts und Cloud-Diensten zugreifen dürfen, wenn sie sonst keine anderen Informationen hätten. „Wenn jemand beispielsweise behauptet, Syrer zu sein und alle engen Familienangehörigen sind unter tunesischen Telefonnummern abgespeichert, dann dürfte das schnell für Klarheit sorgen“, erläuterte der CSU-Rechtsexperte. Wer sich weigere, in der Frage mit den Behörden zusammenzuarbeiten, der müsse dann damit rechnen, daß sein Asylantrag abgelehnt werde. Denn das Verschleiern und Verschweigen der Identität ziehe ein Verfahren inakzeptabel in die Länge.

Metadaten wie Vorwahl und Sprache

Hintergrund ist ein Gesetz des Bundeskabinetts vom Februar, wonach es dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlaubt sein soll, bei der Feststellung der Identität von Asylsuchenden auf deren Smartphones zuzugreifen. Die Bundesdatenschutzbeauftrage Andrea Voßhoff (CDU) äußerte jedoch Zweifel, ob das verfassungsgemäß sei. Mobiltelefone von Asylsuchenden beinhalteten viele teils höchst persönlicher Daten.

Dem hielt Hoffmann entgegen, die Bundesdatenschutzbeauftragte müsse sich fragen lassen, ob sie lieber „viele tausend Menschen mit völlig ungeklärter Identität im Land haben“ wolle. Zumal die derzeit bestehenden Regelungen bereits ein Verwertungsverbot für Daten beinhalteten, die Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen. „Konkret heißt das, daß es eben nicht darum geht, zum Beispiel den Inhalt von SMS auszulesen. Es geht vielmehr darum, Erkenntnisse über die Identität aus Metadaten wie zum Beispiel Vorwahl, Sprache und Verbindungsdaten zu gewinnen“, betonte der CSU-Politiker.

„Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Flüchtlinge, den die Datenschutzbeauftragte kritisiert, ist lange nicht so gravierend wie behauptet. Schließlich dient das Auslesen von Handy-Daten auch der Verbesserung der Inneren Sicherheit in unserem Land“, rechtfertigte Hoffmann das Gesetzesvorhaben. So müsse zum Beispiels auch jeder, der einen Wohnsitz anmelden oder heiraten wolle, bei den Behörden seinen Namen und seine Herkunft korrekt angeben. „Diese Selbstverständlichkeit muß erst recht für Asylanträge gelten!“ (krk)

Asylbewerber mit Handy in einer Unterkunft in Bayern Foto: picture alliance/dpa
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