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Vorwurf des Sozialhilfebetrugs: Eklat bei Prozeßauftakt gegen Salafistenprediger

Vorwurf des Sozialhilfebetrugs: Eklat bei Prozeßauftakt gegen Salafistenprediger

Vorwurf des Sozialhilfebetrugs: Eklat bei Prozeßauftakt gegen Salafistenprediger

Ibrahim Abu-Nagie
Ibrahim Abu-Nagie
Ibrahim Abu-Nagie: Hat der Salafist zu unrecht Sozialleistungen kassiert? Foto: dpa
Vorwurf des Sozialhilfebetrugs
 

Eklat bei Prozeßauftakt gegen Salafistenprediger

Der Prozeß gegen den salafistischen Prediger Ibrahim Abou-Nagie vor dem Amtsgericht Köln hat mit einem Eklat begonnen. Seine Anhänger weigerten sich, beim Eintritt des Schöffengerichtes aufzustehen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem gebürtigen Palästinenser vor, sich rund 54.000 Euro an Sozialhilfe erschlichen zu haben.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

KÖLN. Der Betrugsprozeß gegen den salafistischen Prediger Ibrahim Abou-Nagie vor dem Amtsgericht Köln hat mit einem Eklat begonnen. Rund zwei Dutzend Anhänger des radikalen Moslems hatten sich zunächst geweigert, beim Eintritt des Schöffengerichtes aufzustehen und die Kopfbedeckung abzunehmen. Erst nach der Drohung, sonst des Saales verwiesen zu werden, folgten sie der Aufforderung des Justizbeamten. Unter den Zuschauern befand sich laut Welt auch der Islamkonvertit Sven Lau.

Dem gebürtigen Palästinenser Abu-Nagie wird vorgeworfen, Einkünfte verschwiegen und sich so rund 54.000 Euro Sozialhilfe erschlichen zu haben. Der 51 Jahre alte Vater von drei Kindern habe sich gegenüber den Behörden stets als mittellos ausgegeben. In Wirklichkeit habe er aber durch seine Predigten im Internet lukrative Einnahmen erzielt und auch Spendengelder seiner Anhänger privat verwendet. Abu-Nagies Rechtsvertreter wies die Anschuldigungen als haltlose „Hetzjagd“ zurück.

 „Wenn jemand Unzucht begeht, der muß gesteinigt werden“

Abu-Nagie gilt als einer der einflußreichsten Prediger der salafistischen Szene in Deutschland. Seinem Netzwerk „Die wahre Religion“ warf der nordrhein-westfälische Verfassungsschutzbericht 2010 eine „Befürwortung des Märtyrertums und des ‘Jihad’-Begriffes im Sinne von Gewaltausübung zur ‘Verteidigung’ des islamischen Glaubens“ vor. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Abu-Nagie bereits 2011 wegen des Aufrufs zur Gewalt gegen „Ungläubige“.

Unter anderem zitierte ihn die Rheinische Post mit der Aussage: „Wenn jemand verheiratet ist und Unzucht begeht, der muß gesteinigt werden. Das sind Allahs Gesetze.“ Das Verfahren wurde 2012 mangels Beweisen eingestellt. Abu-Nagie, der nach eigenen Angaben seit 1982 in Deutschland lebt, sei demnach ein erfolgreicher Geschäftsmann gewesen, bevor er sein Leben ganz der islamischen Missionierung gewidmet habe. Abu-Nagie besitzt seit 1994 die deutsche Staatsbürgerschaft. (FA)

Ibrahim Abu-Nagie: Hat der Salafist zu unrecht Sozialleistungen kassiert? Foto: dpa
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