LUXEMBURG. Der Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank verstößt nicht gegen das EU-Recht. Dies teilte der Europäische Gerichtshof (EZB) am Dienstag mit und schmetterte damit eine Klage des früheren CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und weiterer 35.000 Deutscher ab.
Das sogenannte OMT-Programm, das die Zentralbank berechtigt, unbegrenzt Anleihen von EU-Staaten zu kaufen, gehöre „zum Bereich der Währungspolitik“ und falle „damit unter die Befugnisse der EZB“, urteilten die Richter. Mit dem bisher noch nicht genutzten Instrument könne die Zentralbank für „Preisstabilität“ sorgen.
Kritik von der AfD
Ausdrücklich hob der Gerichtshof hervor, daß OMT-Programm verstoße nicht, wie von den Klägern gerügt, gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die EZB. Nach Ansicht des Gerichtes stelle der Kauf von staatlichen Schuldtiteln durch die EZB keine Staatsfinanzierung dar, obwohl diese dadurch günstiger an Kredite kommen. Hintergrund ist eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, das den Gerichtshof gebeten hatte, über die Rechtmäßigkeit des EZB-Programms zu entscheiden.
Kritik kam von der AfD-Europaabgeordneten Beatrix von Storch. „Damit setzt der Europäische Gerichtshof seine unglückselige Rechtsprechung fort, sich im Zweifel stets für die Ausweitung der Regelungskompetenz der Europäischen Union auszusprechen“, sagte die Politikerin. Währungspolitik sei offenbar immer das, was die EZB so nenne.
Auch der Präsident des Ifo-Institutes, Hans-Werner Sinn, zeigte sich unzufrieden mit dem Urteil. „Das ist ein bedauerlicher Fehler des Gerichts. Die EZB überschreitet sehr wohl ihre Kompetenzen und betreibt Wirtschaftspolitik. Das darf sie nicht“, sagte Sinn. Die ökonomische Argumentation des Gerichts sei nicht nachvollziehbar und nicht wahrhaftig. (ho)