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Kampagne gegen AfD-Chef: Warum der Vetternwirtschafts-Vorwurf gegen Chrupalla falsch ist

Kampagne gegen AfD-Chef: Warum der Vetternwirtschafts-Vorwurf gegen Chrupalla falsch ist

Kampagne gegen AfD-Chef: Warum der Vetternwirtschafts-Vorwurf gegen Chrupalla falsch ist

AfD-Chef Tino Chrupalla wehrt sich gegen Vetternwirtschafts-Vorwürfe.
AfD-Chef Tino Chrupalla wehrt sich gegen Vetternwirtschafts-Vorwürfe.
AfD-Chef Tino Chrupalla wehrt sich gegen Vetternwirtschafts-Vorwürfe. Foto: picture alliance / HMB Media | Uwe Koch
Kampagne gegen AfD-Chef
 

Warum der Vetternwirtschafts-Vorwurf gegen Chrupalla falsch ist

Im Zuge der Filz-Affäre in Sachsen-Anhalt gerät nun AfD-Chef Chrupalla in die Negativschlagzeilen. Doch die Vorwürfe gegen ihn sind haltlos. Der JF erklärt der Oppositionsführer, wie er dagegen vorgeht.
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BERLIN. Der AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Tino Chrupalla hat nach seiner ersten Wahl in den Bundestag 2017 eine Frau eingestellt, deren Mann zwei Jahre später Landtagsabgeordneter in Sachsen geworden ist. Dies bringt ihm nun heftige wie falsche Vorwürfe von Bild („Familien-Filz“) bis Correctiv („Vetternwirtschaft“) ein.

Im Zusammenhang mit den Praktiken der AfD Sachsen-Anhalt, wo Abgeordnete Verwandte anderer Politiker einstellten, heißt es nun, die Affäre weite sich auf die Bundesspitze aus. Doch der Fall liegt anders. Der JUNGEN FREIHEIT, die die AfD-Sachsen-Anhalt scharf kritisierte, sagte Chrupalla am Telefon: „Hier wird alles in einen Topf geworfen – und das ist skandalös.“

Denn er habe die Frau des heutigen sächsischen Landtagsabgeordneten Roberto Kuhnert in seinem Wahlkreisbüro in Weißwasser eingestellt, als nicht daran zu denken gewesen sei, daß dieser irgendwann politische Karriere machen könnte.

Chrupalla und die AfD-Sachsen-Anhalt: Die Fälle liegen anders.

Chrupalla: „Er kam auch nicht über die Landesliste ins Parlament, sondern über ein Direktmandat, und damit war 2019 selbst in Sachsen nicht unmittelbar zu rechnen.“ Den AfD-Chef regt besonders auf, daß Correctiv die Geschichte mit der „hinzuerfundenen Behauptung“ garnierte, Kuhnert sei seit 2016 Sprecher des Kreisverbandes Görlitz gewesen, um so ein enges Verhältnis zwischen beiden zu konstruieren.

Chrupalla: „Von meiner Familie ist niemand in der AfD“

Hinzu komme, daß die Frau schwerbehindert sei und daher einen besonderen Kündigungsschutz genieße: „Selbst wenn ich sie hätte rauswerfen wollen, nachdem ihr Mann in den Landtag einzog, wäre das gar nicht möglich gewesen.“ Außerdem sei sie eine zuverlässige Kraft, die auf Teilzeitbasis für ein geringes Gehalt Bürgeranfragen und Besucherfahrten in den Deutschen Bundestag koordiniere.

Es liege auch keine „Überkreuzbeschäftigung“ vor, betonte der AfD-Chef. Denn weder seine Frau noch seine Kinder oder Eltern seien bei einem Abgeordneten beschäftigt. Außerdem: „Ich bin der einzige in der Familie, der überhaupt Mitglied der Partei ist.“

Chrupalla sagte der JF, er müsse Woche für Woche Ungerechtigkeiten ertragen. Aber dieser Fall ginge zu weit. Daher habe er beim MDR, der ARD-„Tagesschau“ und T-Online interveniert, die falsch über den Fall berichtet hätten. Die letzten beiden änderten danach tatsächlich ihre Meldungen. Beim MDR warte er noch bis zum heutigen Freitag ab.

Abmahnung gegen „Correctiv“

Gegen Correctiv geht er nun sogar juristisch vor: „Denn die haben sich beim Verdrehen der Wahrheit besonders hervorgetan.“ Die Kanzlei Höcker hat das Medienhaus im Namen des AfD-Chefs wegen dreier unwahrer Darstellungen abgemahnt. Der Schriftsatz liegt der JUNGEN FREIHEIT vor.

Dabei geht es zunächst um die Behauptung, Kuhnert sei „spätestens seit 2016 als Sprecher des Kreisverbandes Görlitz“ aufgetreten. Vielmehr sei dieser „zu keinem Zeitpunkt“ Sprecher oder sonst Mitglied des Kreisvorstandes gewesen.

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Zweitens sei es unwahr, daß es für Chrupalla eine „Option“ gewesen sei, das Arbeitsverhältnis „nach Beginn des Landtagsmandats von Roberto Kuhnert 2019“ zu beenden. „Denn dies stellt weder einen Grund für eine ordentliche noch für eine außerordentliche Kündigung dar“, so die Kanzlei Höcker. Hinzu komme die Schwerbehinderung, die besonderen Kündigungsschutz mit sich bringe.

Und drittens sei es falsch, daß eine „Überkreuz-Beschäftigung“ vorliege. Denn es seien keine Familienmitglieder wechselseitig eingestellt worden. Keiner der Chrupallas arbeite für einen AfD-Abgeordneten. Die Correctiv-Berichterstattung sei „nicht nur unredlich, sondern auch rechtlich unzulässig“. Correctiv hat bis heute 15 Uhr Zeit, die Angelegenheit richtigzustellen. Geschieht dies nicht, wird Chrupalla Klage einreichen.

AfD-Chef Tino Chrupalla wehrt sich gegen Vetternwirtschafts-Vorwürfe. Foto: picture alliance / HMB Media | Uwe Koch
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