GIEẞEN. Die Gießener Staatsanwaltschaft hat fünf Schülern auferlegt, sich schriftlich mit den Gräueltaten des nationalsozialistischen Regimes und des Islamischen Staates auseinanderzusetzen. Im Gegenzug wurden Ermittlungsverfahren gegen die Gruppe unter anderem wegen des Verdachts auf Volksverhetzung eingestellt, bestätigte der stellvertretende Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gießen, Volker Bouffier, auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT.
Hintergrund ist eine Online-Abstimmung unter den Abiturienten der Gießener Liebigschule im vergangenen Jahr, bei der die offenbar an die NSDAP angelehnte Formulierung die meisten Stimmen bekommen hatte (JF berichtete). „Im vorliegenden Fall nahmen die tatgegenständlichen Abi-Motto-Vorschläge Bezug zum Islamischen Staat beziehungsweise dem nationalsozialistischen Regime“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Aus diesem Grund wurde den Beschuldigten auferlegt, sich mit deren Gräueltaten nochmals intensiv auseinanderzusetzen. Daher sollen entsprechende schriftliche Aufsätze vorgelegt werden, die die vorbezeichneten Gräueltaten thematisieren.“
Die schriftliche Auseinandersetzung solle von der Jugendhilfe begleitet werden, berichtete der Hessische Rundfunk. Zusätzlich wurden den jungen Erwachsenen jeweils zwischen 30 und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt.
„NSDABI“-Motto erhielt die meisten Stimmen
Der Fall wurde im vergangenen Jahr bekannt, weil Mitglieder des Abiturkomitees die Schulleitung eingeschaltet hatten, nachdem sich eine Mehrheit für das Motto „NSDABI – verbrennt den Duden“ entschieden hatte. Die Abstimmung wurde sofort offline genommen, und die Schule warf den Abiturienten in einem Beitrag auf ihrer Webseite öffentlich vor, „antisemitische, rassistische und diskriminierende Ideen geäußert und ebenfalls anonym mehrfach positiv bewertet“ zu haben.

Die Schulleitung hatte den gesamten Jahrgang zusammengerufen, um den Vorfall „in aller Deutlichkeit zu missbilligen und klar Stellung gegen diese demokratiefeindlichen Gedanken zu beziehen“. Außerdem hatte man neben den Ermittlern sofort die Organisationen „Hessen gegen Hetze“ sowie „Demokratieförderung und Extremismusprävention“ hinzugezogen. Die Schulleitung hatte „ausdrücklich“ jenen Schülern gedankt, die sie auf die Vorkommnisse aufmerksam gemacht hatten. Sie schloss die Gruppe von der feierlichen Abi-Zeugnisübergabe aus. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulleiter beim Schulamt änderte an der Entscheidung nichts. (mas)





