MÜNCHEN/HANNOVER. Der CSU-Vorschlag, gegen bislang strafunmündige Kinder wenigstens Erziehungsmaßnahmen zu verhängen, ist auf heftigen Widerstand der SPD gestoßen. Niedersachsens sozialdemokratische Justizministerin Kathrin Wahlmann sagte: „Populistische Forderungen mögen kurzfristig Beifall bringen, aber sie lösen keine Ursachen.“
Die Gesellschaft müsse sich vielmehr fragen, warum junge Menschen zu brutalen Verbrechen imstande sind und was sie dagegen unternehmen kann, sagte Wahlmann der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung: „Kinder gehören nicht vor Gericht.“
Allein im Bereich der Gewaltkriminalität, also bei Körperverletzungen, Vergewaltigungen und Tötungsdelikten, hatte die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2024 insgesamt 13.775 tatverdächtige Verbrecher unter 14 Jahren erfaßt. Als im vergangenen Februar ein 13jähriger einen ein Jahr jüngeren Jungen umbrachte, forderte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann die Herabsenkung des Strafunmündigkeitsalters (die JF berichtete).
Auch bei Mord sind unter 14jährige strafunmündig
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im Wahlkampf verlangt, das Strafmündigkeitsalter zu senken. Bisher können auch Intensivtäter und Mörder erst dann bestraft werden, wenn sie ihr 14. Lebensjahr vollendet haben. Nach der Wahl äußerte sich Merz nicht mehr zu dem Thema. Auch im Koalitionsvertrag mit der SPD findet sich dazu kein Wort.
Die CSU-Bundestagsabgeordneten wollen bei ihrer Klausurtagung im Kloster Seeon über einen Beschlußentwurf entscheiden, der ein gerichtliches „Verantwortungsverfahren“ für strafunmündige Kinder fordert. Dabei soll das Tatgeschehen im Beisein der Eltern und der Kinder von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufgearbeitet werden.

Strafen soll es zwar nicht geben. Aber das Gericht soll bei Verbrechen, so der Vorschlag des CSU-Juristen-Arbeitskreises, Erziehungsmaßnahmen nach klaren rechtlichen und bundeseinheitlichen Maßstäben anordnen können.
Auch kriminelle Familien schicken oft Kinder los, um Straftaten für Clans zu begehen, weil sie wissen, daß diese nicht juristisch belangt werden können. (fh)





