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Berlin-Neukölln: Lange Haftstrafe für Afghanen nach Mord an Ehefrau vor den Kindern

Berlin-Neukölln: Lange Haftstrafe für Afghanen nach Mord an Ehefrau vor den Kindern

Berlin-Neukölln: Lange Haftstrafe für Afghanen nach Mord an Ehefrau vor den Kindern

Abbildung der Justitia, der römischen Göttin der Gerechtigkeit, mit verbundenen Augen und einem allsehenden Auge über der Stirn, über dem Eingang des Gerichtsgebäudes in der Turmstraße im Berliner Stadtteil Moabit. In dem Gebäude befinden sich das Amtsgericht Tiergarten, das Landgericht Berlin I und die Staatsanwaltschaft Berlin. Justitia am Landgericht Berlin: Ein Afghane wurde wegen des Mordes an seiner getrenntlebenden Ehefrau schuldig gesprochen. Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache
Abbildung der Justitia, der römischen Göttin der Gerechtigkeit, mit verbundenen Augen und einem allsehenden Auge über der Stirn, über dem Eingang des Gerichtsgebäudes in der Turmstraße im Berliner Stadtteil Moabit. In dem Gebäude befinden sich das Amtsgericht Tiergarten, das Landgericht Berlin I und die Staatsanwaltschaft Berlin. Justitia am Landgericht Berlin: Ein Afghane wurde wegen des Mordes an seiner getrenntlebenden Ehefrau schuldig gesprochen. Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache
Justitia am Landgericht Berlin: Ein Afghane wurde wegen des Mordes an seiner getrenntlebenden Ehefrau schuldig gesprochen. Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache
Berlin-Neukölln
 

Lange Haftstrafe für Afghanen nach Mord an Ehefrau vor den Kindern

Mit fünf Messerstichen ermordet ein Afghane seine getrenntlebende Ehefrau. Während die Kinder versuchen, ihre Mutter wiederzubeleben, sieht der Täter teilnahmslos zu und verspricht, „eine neue Mutter kaufen“. Nun fiel ein Urteil.
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BERLIN. Das Landgericht Berlin hat am Montag einen 45jährigen Afghanen wegen Mordes an seiner getrenntlebenden Ehefrau zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Entlassung ist damit frühestens nach 15 Jahren möglich. Das teilten die Berliner Strafgerichte mit. Die Tat ereignete sich am 17. April 2025 in der Wohnung der Frau im Neuköllner Stadtteil Britz.

Nach den Feststellungen der Strafkammer erstach der Täter seine Ehefrau nach einem Streit mit einem Küchenmesser. Er stach fünf Mal auf sie ein. Jeder Stich sei für sich genommen potentiell lebensgefährlich gewesen, führte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung aus. Die Mutter der gemeinsamen Kinder flüchtete ins Treppenhaus und verblutete dort.

Die Kinder versuchten laut Gericht, ihre Mutter wiederzubeleben. Der Mörder habe dabei teilnahmslos zugesehen. Gegenüber seinem damals achtjährigen Sohn äußerte er, er werde ihm „eine neue Mutter kaufen“. Zum Motiv stellte die Kammer fest, der Afghane sei wütend gewesen, weil seine Ehefrau sich seinen Erwartungen widersetzt habe. Er habe aus der Überzeugung gehandelt, „daß es ihm als Mann zustehe, seine Frau dafür bestrafen zu dürfen und er sogar berechtigt sei, ihr das Leben zu nehmen“, sagte der Vorsitzende Richter.

Staatsanwaltschaft klagte Afghane wegen Totschlags an

Die Ehe war 2003 in Afghanistan geschlossen worden. Spätestens nach der Übersiedlung der Familie nach Deutschland im Jahr 2015 galt sie als konfliktbeladen. Der Täter kontrollierte seine Ehefrau, machte ihr Vorschriften und schränkte sie ein. Unter anderem untersagte er ihr die Teilnahme an einem Deutschkurs.

Ende 2024 ließ sich der Mann nach islamischem Recht von seiner Ehefrau scheiden, um eine andere Frau zu heiraten. Nachdem diese Verbindung scheiterte, versuchte er nach Angaben des Gerichts, zu seiner Ehefrau zurückzukehren. Weil sie seinen Plänen nicht folgte, setzte er frühere Drohungen um und tötete sie.

Die Staatsanwaltschaft war bei Anklageerhebung zunächst von Totschlag ausgegangen, was mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bedroht ist. In der Hauptverhandlung gelangte die Kammer jedoch zu der Überzeugung, daß das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt ist. Daher wurde der Mörder zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Einschränkung der Schuldfähigkeit schloß das Gericht aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sv)

Justitia am Landgericht Berlin: Ein Afghane wurde wegen des Mordes an seiner getrenntlebenden Ehefrau schuldig gesprochen. Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache
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