BERLIN. Die AfD-Fraktion will die Bundestagswahl vom Februar vergangenen Jahres vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten. Dies hat der Fraktionsvorstand laut einem Bericht der Bild beschlossen. Die Wahlprüfungsbeschwerde der von Tino Chrupalla und Alice Weidel geführten Fraktion soll dazu führen, die Listenaufstellung der Grünen für verfassungswidrig zu erklären.
Dabei geht es um das sogenannte „Frauenstatut“ der Partei. Demnach musste für die Bundestagswahl jeder zweite Listenplatz an einen weiblichen Kandidaten vergeben werden. Darin erkennt die AfD jedoch einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.
In der Beschlussvorlage, aus der die Zeitung zitiert, heißt es, man stelle „das Gleichberechtigungsverständnis der Grünen infrage“. Die AfD-Fraktion will demnach vor dem Verfassungsgericht beweisen, dass die Grünen „ein fehlgeleitetes Demokratie- und Verfassungsverständnis“ haben, sich aber „als moralisch überlegen“ inszenieren.
Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT räumte ein Verfassungsrechtler der Klage wenig Chancen auf Erfolg ein. Denn es sei Sache der Grünen, wie sie ihre Liste aufstellen. Wer die Geschlechter-Parität der Grünen ablehne, brauche diese Partei nicht zu wählen. Diese tangiere nicht die verfassungsgemäße Zusammensetzung des Bundestages.
AfD will Pflicht zur Parität verhindern
Die Fraktion hatte sich mit ihrem Einspruch im April 2025 zunächst an den Wahlprüfungsausschuss des Bundestages gewandt. Dieser hat die Beschwerde nun zurückgewiesen – wie auch schon im Januar den Einspruch des BSW (die JF berichtete). Nach der Entscheidung des Bundestags bleibt der AfD eine gesetzliche Frist von zwei Monaten, um die Klage in Karlsruhe einzureichen.
Die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch erklärte: „Die Kandidatur auf einen Listenplatz muss allen offenstehen, sie darf nicht nach Geschlecht festgelegt werden.“
Der Bild sagte sie: „Wenn das Gericht die Verfassungswidrigkeit der Listenaufstellung feststellt, würde das die Grünen zwingen, ihre Listen künftig verfassungskonform zu beschließen. Unsere Klage soll auch verhindern, dass die paritätische Regelung der Grünen für andere Parteien im Wahlgesetz festgeschrieben wird.“

Würde das Bundesverfassungsgericht die Listenaufstellung der Grünen als verfassungswidrig feststellen, müsste die Wahl wiederholt werden. Denn der Bundestag würde sich dann nicht dem Grundgesetz entsprechend zusammensetzen. (fh)





