Ein Thüringer Sportschütze verliert seine Waffenerlaubnis, weil er Mitglied in der AfD ist. Im Eilverfahren erringt der Mann nun einen ersten Erfolg. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera liest sich wie eine Abrechnung mit dem Verfassungsschutz.
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Bereits vor längerer Zeit hatte die JF berichtet, dass der AfD-LV Thüringen den VS verklagen wollte. Kann man da mal nachfassen, ob das passiert ist? Oder ob das wieder einmal die übliche Heißluft vom Höcke-GröFaZ, dem GrößtenFeiglingAllerZeiten, war?
Wie hiess der Film: the gremlins? So ein Cyberwesen kann nicht echt sein.
Ein Monchexhie?
Zitat aus „(Thüringer Verfassungsschutzgesetz – ThürVerfSchG -)“: „Das Amt des Präsidenten soll nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt.“
Stephan Kramer hat diese Befähigung nicht. Der Landrat den er in diesem Jahr aus dem Landratsposten entfernen wollte, hat diese Befähigung übrigens, obwohl man die für einen Landratsposten nicht benötigt.
Vielleicht wäre es doch besser wenn man im Thüringer Verfassungsschutz erst einmal die lokale Gesetzgebung umsetzt. Jemand mit der Befähigung zum Richteramt, egal welcher politischer Herkunft, würde möglicherweise eher erkennen, wann eine Maßnahme rechtens ist und wann eine Beurteilung von einem Richter (der offensichtlich „befähigt“ ist ;-)) so ausgehen könnte, dass man es lieber von vornherein lässt.
Ein System, welches eigentlich gut ist und aus sinnvollen Regeln besteht, kann nur so gut sein wie diese Regeln auch wirklich angewendet werden.
Nach arroganter Gutsherrenart Recht brechen und die betroffenen anschließend mühsam ihr Recht erkämpfen lassen, eine beliebte Masche des in Deutschland herrschenden Altparteien-Clans ohne Risiko für den Clan, bleibt doch die Feststellung des Rechtsbruches ohne Folgen für die steuerfinanzierten Täter.
X AfD = Notwehr
Fachliche Kompetenz, sich inhaltlich einem Thema widmen, eine Aufgabe professionell mit Fach- und Sachkenntnis ausführen – das ist nur etwas für weise alte Männer. Im woken Dransalierungsstaat steht Haltung über allem anderen, das gilt für den gesamten Kartellfilz inkl. Verfassungsschutz.
Wie schon in vergangenen Artikeln angeführt ist der Verfassungsschutz so bedeutsam wie ein Pickel am Arsch. Eine überflüssige Behörde die so in anderen Ländern auch nicht existiert. Und sie wird absolut alles tun, um ihre Existenz in irgend einer Form zu rechtfertigen und weiterhin nicht als sinnlos verheiztes Steuergeld zu gelten.
Und wenn Gerichte – selten – die Wahrheit aussprechen, wird man trotzdem weitermachen.
Jäger, Schützen und Sammler, sind üblicherweise die gesetzestreuesten Bürger die man sich denken kann. Das Privileg über Waffen verfügen zu dürfen ist in diesem Land an geradezu lächerlich hohe Hürden gebunden. So wurden schon Jagdscheine wegen Steuervergehen weggenommen. Meist haben diese Leute auch gedient und dann haben diese Leute auch einmal gelobt, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Mein Eid hat kein Verfallsdatum. Deshalb ist es geradezu lächerlich ausgerechnet bei diesen treuen und biederen Staatsbürgern die Waffen wegnehmen zu wollen. Und wieder einmal kein Widerstand der CDU/CSU. Mein Tipp an alle Schützenhäuser. Im Wahlkampf keine Parteien reinlassen die nicht zuvor unterschrieben haben, dass sie das Schützenwesen uneingeschränkt unterstützen, Waffenrechtsverschärfungen ablehnen und Gesinnungsprüfungen nicht zulassen werden. Wer das nicht unterschreibt kommt nicht ins Schützenhaus für Wahlkampfveranstaltungen. Keinerlei Zusammenarbeit mit Feinden des Schützenwesens und der Jagd, sowie des Sammlerwesens!
Es bleibt die Frage:
Wie oft darf ein Verfassungsschutzpräsident ohne rechtliche Folgen Recht und Gesetze brechen oder beugen?
Es wäre wichtig, wenn die Redaktion den Urteilstext als Quelle nennen würde.
Es gibt ja eine Rechtssprechungsübersicht des VG Gera, aber die reicht nur bis 26.6.2023 .m beu dejure.org
VG Gera / Aktenzeichen: 1 E 564/23
Das Urteil ist bisher noch nicht Online veröffentlicht.
Geboren im beschaulichen Siegerland aufgewachsen nur dann in die falsche Partei eingetreten und der Junge ist versaut fürs Leben.
Irgendetwas läuft in Kramers Hirn doch nicht gerade:
– ein zum Judentum konvertierter Deutscher und jüdischer Extremist
und
– ein Feind des Grundgesetzes, als „Verfassungsschützer“.
Hatte Kramer eine schwere Kindheit, eine dominante Mutter ein traumatisches Erlebnis ???
Im Gegenzug sollte Kramer seinen Waffenschein und seine Waffen (die er – aufgrund seiner Position – mit Sicherheit besitzt) abgeben.
Unter Berücksichtigung seines irreal-emotionalen Verhaltens – gepaart mit offensichtlichem Verfolgungswahn und begleitet von Verschwörungsphantasien („brauner Bodensatz“) – befürchte ich, daß er ein Fall für die Psychatrie ist, in der dieser Verdacht zumindest abgeklärt werden sollte.
Möglicherweise liegt auch ein Fall von vorsätzlichem Amtsmißbrauch vor.
Die Eignung für sein – derzeitig von ihm ausgeübtes – Amt, ist – unter Berücksichtigung des medizinischen Gutachtens und aller gesetzlichen Grundlagen – neu zu bewerten.
Die Rechte unbescholtener Bürger müssen wieder Geltung gewinnen und Willkürmaßnahmen des zunehmend übergriffigen, sozialistischen Staates und seiner Justiz gehören endlich in die Schranken gewiesen.
Es gibt noch Richter in Gera.
Muß man es schon bejubeln, daß an einem deutschen Gericht – zumal in einem Fall mit politischem Hintergrund – Recht gesprochen wurde?
Sollte das nicht eine erwähnenswerte Ausnahme, sondern die selbstverständliche Regel sein? Sind wir in unseren Ansprüchen an den Rechtsstaat wirklich schon so bescheiden geworden?
Nach meinem Verständnis ist das Urteil ohnehin noch nicht rechtskräftig, weil ein Einspruch beim Oberverwaltungsgericht noch möglich ist.
Den neusten Direktiven des Bundespräsidenten folgend, werden die Telefonleitungen zwischen Erfurth und Berlin in den kommenden Wochen noch glühen, mit dem Ziel, das Urteil des Verwaltungsgerichtes in Gera zu „korrigieren“. Merkel läßt grüßen!
Es kann einem nur noch schlecht werden, wenn man nach Art der tibetanischen Gebetsmühle bei jedem Artikel der Thüringer Allgemeine und der Thüring. Landeszeitung das Wapperl „gesichert rechtsextrem“ lesen muß.
Das ist schon der Gipfel der Intelligenz der mit der Regierung verschwägerten Medien. Pfui Teufel.
Waffenrecht der USA in D, für Bio-Deutsche einführen.
Der Tiefschlag für das Verfassungsgericht ist super, m.W. war dieser Sportschütze nicht straffällig.
Nicht alles z.B. wir laden alle Flüchtlinge herzlich ins reiche Deutschland ein, wir schaffen das (2015) verstehen die Bio-Deutschen nicht.
Die Folgen dieses Urteils sind leicht vorhersehbar:
Schnellst möglicher Austausch des zuständigen Richters des Verwaltungsgerichts Gera.
Ganz so einfach ist das nicht denke ich, gerade deshalb weil ähnliche Fälle auch in anderen Bundesländern passiert sind, wie im Artikel beschrieben ist.
Ich fürchte schon das man dieses „Problem“ bis zur Hauptverhandelung gelöst haben wird.
Genau das war das erste was mir beim Lesen des Artikels in den Sinn kam!
Freut mich und bestätigt die Analyse in meinem Canabbaia-Blogpost „Die Faschos vom Verfassungsschutz“.
Zeigt aber auch, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Und dass somit der GröFaZ (Größte Feigling aller Zeiten) Björn Höcke LÜGT, wenn er behauptet, er selber („Rechtsextremist“) bzw. sein Landesverband („gesichert rechtsextremistisch'“ würden den VS mangels Vertrauen in die Unabhängigkeit der Gerichte nicht verklagen.
Der Maulpatriot Björn Beutegreifer hat einfach nur stinkende Angst vor einer Niederlage – mit der er letztlich seine fetten Diäten verlieren würde.
“ Dümmer gehts nimmer „.
Sie meinen, der Thüringer VS hätte Recht und ich hätte Unrecht?
Soviel Hass — Wer hat sie so versaut, dass ihnen die Regeln der Höflich-und Sachlichkeit unbekannt sind. Für mich sind Sie eine bedauernswerte Kreatur.
Wer hat Sie so geblendet, dass Sie den großdeutschen Ultranationalisten Höcke nicht durchschauen?
Mein gesunder Menschenverstand — ich gehöre zu den Spezies „Selbstdenker“
Das ist freilich nicht zu übersehen, dass Sie zu denjenigen Gläubigen gehören, die denken, sie hätten sich bei ihrem Glauben etwas gedacht.
Teil 2 meines Beitrags:
Ihre Wut auf Höcke ist unbegreiflich und unerklärlich.
Sie waren doch selbst schon Afd-Mitglied (oder sind es noch).
In meiner Vorstellung wabert folgendes mögliches Ereignis: Sie wollten ein Amt oder Mandat in der AfD und bei einer persönlichen Begegnung mit Höcke gab Ihnen dieser zu verstehen, daß Ihnen die Eignung fehle.
Und seit dieser Zeit ist der Canabbaia grantig !
Abschließend noch eine Literaturempfehlung zu Stephan Kramer:
FAZ, 02.01.2016, bloß kein zweiter Roewer, von Claus Peter Müller, Erfurt
Ich bin kein Diäten-Beutegreifer wie Björn Höcke. Der nur deshalb nicht gg. d. VS klagt, weil er Angst hat, dass die Gerichte ihn letztlich tatsächlich als Rechtsextremisten einstufen. Dann müsste er die AfD verlassen und seine fetten Diäten wären futsch: DAS riskiert Beamten-Björn natürlich nicht!
Ihre materialistischen Mutmaßungen gehen also ins Leere.
Richtig: Ich WAR AfD-Mitglied „der ersten Stunde“ (vor dem Gründungs-PT beigetreten. Zorn habe ich auf Höcke, weil er die AfD in Misskredit gebracht hat – und gleichzeitig zu feige ist, den VS zu verklagen. Und nicht einmal seinen LV klagen lässt, der ja ebenfalls als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurde. Der ist ein PARTEISCHÄDIGER übelster Sorte! Deswegen – und wegen Chrupallas schändlichem VERRAT AN DEN UKRAINISCHEN VATERLANDSVERTEIDIGERN – musste ich austreten.
Meine Meinung über den (Thüringer) VS bilde ich mir anhand von PRIMÄRQUELLEN; vgl. meinen Post „Die Faschos vom Verfassungsschutz“.
Ebenso mein Bild über den Nazi- und Hitler-Fan Höcke; vgl. Post „Björn Höcke ist nicht von dieser Welt!“
Teil 1
Canabbaia sagt:
.., dass die Gerichte ihn letztlich tatsächlich als Rechtsextremisten einstufen. …“
rechtsextrem zu sein ist keine Straftat !
Zitat Canabbaia:
„Dann müsste er die AfD verlassen und seine fetten Diäten wären futsch: DAS riskiert Beamten-Björn natürlich nicht!“
Sagt wer ?
Zitat Canabbaia:
„Ihre materialistischen Mutmaßungen gehen also ins Leere.
Richtig: Ich WAR AfD-Mitglied „der ersten Stunde“ (vor dem Gründungs-PT beigetreten. Zorn habe ich auf Höcke, weil er die AfD in Misskredit gebracht hat – und gleichzeitig zu feige ist, den VS zu verklagen.“
Sagt wer ?
Zitat Cannabaia
„Und nicht einmal seinen LV klagen lässt, der ja ebenfalls als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurde.“
Wo steht das ?
Zitat Canabbaia:
„ Der ist ein PARTEISCHÄDIGER übelster Sorte! Deswegen – und wegen Chrupallas schändlichem VERRAT AN DEN UKRAINISCHEN VATERLANDSVERTEIDIGERN – musste ich austreten.“
Das ist Ihr demokratisches Recht ! Vielleicht zur Freude vieler anderen ?
jodibel
Teil 2:
Zitat Canabbaia:
„Meine Meinung über den (Thüringer) VS bilde ich mir anhand von PRIMÄRQUELLEN; vgl. meinen Post „Die Faschos vom Verfassungsschutz“.
Ebenso mein Bild über den Nazi- und Hitler-Fan Höcke; vgl. Post „Björn Höcke ist nicht von dieser Welt!“
Auch das ist Ihr gutes und unbenommenes Recht. Mein Recht ist es, es anders zu sehen.
jodibel
(die Schließung des Portals nach 48 h ermöglicht es Ihnen möglicherweise nichtmehr antworten zu können. Sollte es da JF-Forum ermöglichen diesen Beitrag zu publizieren, so antworten Sie mir auf jodi2@hotmail.de.
jodibel
„rechtsextrem zu sein ist keine Straftat!“
Das Gegenteil habe ich nie behauptet!
Dass Höcke Ihrer Meinung nach die AfD NICHT verlassen müsste, falls er gerichtlich (letztinstanzlich) als Rechtsextremist eingestuft würde, zwingt zu der Annahme, dass Sie mit Rechtsextremismus keine Probleme haben.
Dass der LV Thüringen gegen die Einstufung als gesichert rechtsextrem nicht klagt, ist allgemein bekannt. Oder haben Sie irgendwo etwas Gegenteiliges gelesen?
Meine Behauptungen über mich habe offensichtlich ich selber aufgestellt. Ob Sie die glauben oder nicht, bleibt Ihnen überlassen.
Selbstverständlich ist es das demokratische Recht der deutschen Putinisten, UKRAINISCHEN VATERLANDSVERTEIDIGERN schändlich zu verraten. Sagt dann freilich alles über den Charakter dieser „Patrioten“.
Sie sehen den thüringischen VS anders als ich in meinem Blogpost? Na dann …..
Es ist nicht gut, wenn Sie Ihre Tabletten absetzen.
Bestreiten Sie, dass
a) sowohl Björn Höcke als auch sein Landesverband vom VS als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurden und
b) beide nicht dagegen geklagt haben?
Wer so handelt, ist ein PARTEISCHÄDIGER übelster Sorte. Und wie soll unsereiner in dieser Situation wissen, ober nicht vielleicht sogar ein U-Boot ist???
Sie sollten wirklich ganz dringend mit einem kompetenten Facharzt reden.
Konkreter geht’s bei Höckisten nicht?
Wie der Herr, so’s Gescherr?
In Abschnitt 4 sind zwei kleine Tippfehler.
Wie heißt es doch so schön ? “ Bilder sprechen Bände „.
Ich glaube da ist was dran. 🤔
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