MÜNCHEN. Das Verwaltungsgericht München hat drei Personenkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze für rechtswidrig erklärt. Unter anderem klagten der Juraprofessor Werner Schroeder, der Nigerianer Abdulhamid A. und der österreichische Rechtsanwalt Hubert Niedermayr, die selbst von einer Personenkontrolle an der Grenze betroffen waren, wie „Legal Tribune Online“ am Donnerstag berichtete.
Schroeder und A. sollen von der linken Nichtregierungsorganisation (NGO) Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt worden sein. Zudem habe A. Hilfe von der linken NGO Equal Rights Beyond Borders erhalten, weil er bei der Kontrolle sogenanntes Racial Profiling vermutet hatte. Bei der mündlichen Verhandlung wurden alle drei Fälle behandelt, wobei die Urteile getrennt ergangen seien.
Jurist wollte Ausweis nicht zeigen
Der Juraprofessor Schroeder etwa fahre beruflich teilweise mehrmals pro Woche mit dem Zug nach Innsbruck in Österreich. „Im Juni 2025 wurde der Kläger auf einer Zugfahrt von Innsbruck nach München durch die Bundespolizei einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen“, heißt es auf der Internetseite des Verwaltungsgerichtes. Er hatte sich nach Angaben des Gerichts geweigert, sich auszuweisen, weswegen auch seine Tasche durchsucht wurde.
Mit seiner Klage wolle der Mann die Rechtswidrigkeit feststellen lassen. „Der Kläger macht geltend, die polizeilichen Maßnahmen seien europarechtswidrig, weil die systematischen Binnengrenzkontrollen trotz der Anordnung durch das Bundesinnenministerium gegen die Vorgaben des Schengener Grenzkodex verstießen.“
Keine pauschale Aussagekraft über Grenzkontrollen
Die drei Urteile würden sich nur auf die drei konkreten Fälle beziehen. Eine allgemeine Auswirkung auf die Grenzkontrollen ergebe sich dadurch nicht, sagte am Donnerstag ein Sprecher des Gerichtes gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Diese gibt es seit September 2024 bei der Einreise an allen deutschen Grenzen. Seitdem wurden sie dreimal verlängert, zuletzt bis Mitte September dieses Jahres.
Einen Eilantrag von Schroeder, in dem er die Unterlassung zukünftiger Kontrollen forderte, wies das Gericht dagegen ab. Die Kontrolle sei hinzunehmen, nur im Nachgang könne eine mögliche Rechtswidrigkeit festgestellt werden.
Linke NGOs helfen bei Klagen
Die universalistische GFF, von der der Juraprofessor und der Nigerianer Hilfe erhalten haben sollen, verteidigt laut eigenen Angaben die Grundrechte vor Gericht. Erst kürzlich wurde der Verein bundesweit bekannt, nachdem er ein Gutachten veröffentlicht hatte, demzufolge die AfD nachweislich verfassungswidrig sei (JF berichtete).

Nach eigenen Angaben akzeptiere der Verein keine staatlichen Förderungen. Im Jahr 2025 seien die Gesamteinnahmen um rund 1,1 Millionen Euro auf etwa 4,4 Millionen Euro gestiegen, was der Verein einem Spendenaufruf „zum Gutachten zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD“ verdanke, heißt es im Jahresbericht.
Equal Rights Beyond Borders, von der A. zusätzlich Unterstützung erhielt, ist eine griechisch-deutsche NGO für Rechtshilfe, heißt es auf ihrer Internetseite. Ihr Ziel sei es, mit „rechtlichen Mitteln für die Rechte von Schutzsuchenden und ihren Familien zu kämpfen“. Ihre Projekte werden unter anderem durch die Uno-Flüchtlingshilfe finanziert, die Evangelische Kirche in Deutschland helfe ihr zudem mit „umfangreichen Netzwerken“. (mas)






