BERLIN. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes haben rund 2.800 Migranten aus Afghanistan eine Zusage für eine Aufnahme in Deutschland. Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte, daß diese Zusagen aus Sicht der Bundesregierung rechtlich bindend seien.
Auch das Bundesinnenministerium betonte, daß es sich dabei um behördliche Entscheidungen handle, auf die sich die Betroffenen berufen könnten. Gegebenenfalls stehe ihnen auch der Klageweg offen. Wie künftig mit diesen Zusagen umzugehen sei, müsse die neue Bundesregierung entscheiden.
Neue Aufnahmezusagen habe es seit einiger Zeit nicht mehr gegeben, doch bestehende Verpflichtungen seien weiterhin einzuhalten. Die Union hatte sich in den Sondierungsgesprächen mit der SPD tatsächlich auch nur darauf verständigt, freiwillige Bundesaufnahmeprogramme, wie das Afghanistan-Programm, „soweit wie möglich“ zu beenden. Laut Außenamt stehe die Sicherheit bei Einflügen der Afghanen nach Deutschland an oberster Stelle. Vor einer möglichen Aufnahme fänden umfangreiche Befragungen und Identitätsprüfungen statt.
Afghanen trotz unklaren Identitäten eingeflogen
Die Situation in Afghanistan bleibe weiterhin dramatisch. Es habe sich ein „menschenverachtendes Terror-Regime“ etabliert, und insbesondere für Frauen und Mädchen verschlechtere sich die Lage zunehmend. Hochrangige Regierungsbeamte teilen die Ansicht des Amts allerdings nicht. „Die Auswahl der Personen ist völlig undurchsichtig, die Identität in vielen Fällen zweifelhaft oder sogar vollständig ungeklärt“, hießt es von einer anonymen Quelle.
So habe das Auswärtige Amt die Einreise einer neunköpfigen Familie durchgewunken, obwohl in deren Dokumenten Geburtsdaten „vollkommen willkürlich“ eingetragen worden seien. Außerdem sei ein Ehepaar für den Flug zugelassen worden, das offenbar eine gefälschte Heiratsurkunde vorgelegt habe. Dem Außenministerium habe es letztlich gereicht, daß das angebliche Paar statt einer echten Urkunde „eine chronologisch sortierte Fotosammlung“ eingereicht habe, „die die eheähnliche Beziehung der beiden Personen belegen sollte“. (rr)