Anzeige
Anzeige

Kritik am Gutachten: „Verdacht berechtigt“: Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf erneuert

Kritik am Gutachten: „Verdacht berechtigt“: Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf erneuert

Kritik am Gutachten: „Verdacht berechtigt“: Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf erneuert

Plagiatsvorwürfe: Frauke Brosius-Gersdorf könnte bei ihrer Dissertation getäuscht haben.
Plagiatsvorwürfe: Frauke Brosius-Gersdorf könnte bei ihrer Dissertation getäuscht haben.
Frauke Brosius-Gersdorf könnte bei ihrer Dissertation getäuscht haben. Foto: picture alliance / teutopress
Kritik am Gutachten
 

„Verdacht berechtigt“: Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf erneuert

Sind die Abschreib-Vorwürfe gegen Brosius-Gersdorf nicht so haltlos, wie die SPD tut? Die seien nicht ausgeräumt, so eine Expertin, die auch das Entlastungspapier kritisiert. Dabei handele es sich um ein „subjektives Parteigutachten“.
Anzeige

BERLIN. Nach Ansicht der Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Jeanette Reisig-Emden, ist die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, keineswegs von den Plagiatsvorwürfen in ihrer Doktorarbeit entlastet. Die 23 Fundstellen in ihrer Dissertation seien schwerwiegend. Und auch das Kurzgutachten sei viel zu dünn, um die 54jährige von den Vorwürfen freizusprechen.

Kurz vor ihrer später abgesagten Wahl hatte Plagiatsjäger Stefan Weber auf Stellen aufmerksam gemacht, die sich in der Arbeit der umstrittenen Juristin mit denen ihres Mannes Hubertus Gersdorf ähnelten. Das Ehepaar veröffentlichte kurz darauf ein Gutachten, das behauptete, die Vorwürfe seien falsch.

Reisig-Emden ist in Verwaltungsrechtsverfahren häufig mit Plagiatsfällen beschäftigt. „In der Öffentlichkeit ist inzwischen der Eindruck entstanden, an den Täuschungsvorwürfen sei mit Sicherheit nichts dran. Das sehe ich anders“, sagte sie dem Tagesspiegel: „Der Erstverdacht, daß eine Täuschung vorliegen könnte, ist aus fachlicher Sicht berechtigt.“

„Es geht um den Kern des wissenschaftlichen Arbeitens“

Denn es gebe Stellen, die zum Beispiel schon bei einer Hausarbeit ein Durchfallen zur Folge hätten. Zwar sei die Gesamtmenge dieser mutmaßlich abgeschriebenen Stellen in Relation zum Umfang der beiden untersuchten Arbeiten niedrig. „Es stimmt aber nicht, daß alle Fundstellen deshalb automatisch unproblematisch sind, wie im Gutachten behauptet.“

Die Expertin sieht vor allem die Schlußfolgerungen und Theorien kritisch, die Brosius-Gersdorf aufgestellt habe und die womöglich keine eigene Leistung darstellten: „Es geht also um den Kern des wissenschaftlichen Arbeitens, und da ist nicht allein entscheidend, wie groß die Menge der problematischen Textstellen ist.“ Ein, zwei Sätze könnten hier schon ausreichen, damit eine ganze Arbeit als Täuschungsversuch zu werten sei.

Erst am Wochenende hatte der Vizekanzler und SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil gefordert, Brosius-Gersdorf zügig zur Verfassungsrichterin zu wählen, da die Plagiatsvorwürfe nun ausgeräumt seien. Unions-Fraktionschef Jens Spahn hatte diese vorgeschoben, nachdem an der politischen Ausrichtung der weit links stehenden Professorin Kritik aufgekommen war und Abgeordnete sich weigerten, sie zur Richterin zu wählen.

Brosius-Gersdorf soll Uni Hamburg um Prüfung bitten

Die Juristin spricht unter anderem ungeborenem Leben die Menschenwürde ab, fordert ein AfD-Verbot und befürwortet nach Geschlechteranteil paritätisch zusammengesetzte Wahllisten. Zuletzt kam auch noch heraus, daß sie die von Zuwanderern praktizierte Vielehe für grundgesetzkonform hält.

Reisig-Emden kritisiert nun auch die eilig zusammengezimmerte Entlastungsschrift: „Dieses Kurzgutachten entlastet Frau Brosius-Gersdorf nicht.“ Es unterscheide an wichtigen Stellen nicht differenziert genug: „Für mich liest sich dieses Kurzgutachten als subjektives Parteigutachten.“

Für die Anwältin gibt es nun nur noch eine Möglichkeit: „Wenn Frau Brosius-Gersdorf den Täuschungsverdacht tatsächlich widerlegen will, sollte sie die Universität Hamburg bitten, die Vorwürfe unabhängig zu prüfen.“ In solchen Fällen brauche es „eine genaue Einzelfallprüfung statt voreiliger Entlastungsbekundungen“. (fh)

Frauke Brosius-Gersdorf könnte bei ihrer Dissertation getäuscht haben. Foto: picture alliance / teutopress
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
aktuelles