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Schuldunfähig: Urteil gefallen: Messerangreifer von Aschaffenburg muß in Psychiatrie

Schuldunfähig: Urteil gefallen: Messerangreifer von Aschaffenburg muß in Psychiatrie

Schuldunfähig: Urteil gefallen: Messerangreifer von Aschaffenburg muß in Psychiatrie

Der Afghane Enamullah O. im Gerichtssaal in Aschaffenburg
Der Afghane Enamullah O. im Gerichtssaal in Aschaffenburg
Enamullah O. im Gerichtssaal: „absoluter Vernichtungswille“. Foto: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand
Schuldunfähig
 

Urteil gefallen: Messerangreifer von Aschaffenburg muß in Psychiatrie

Im Januar 2025 ermordete Enamullah O. ein kleines Mädchen und einen Mann. Nun ist klar: Der Afghane wandert nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie. Denn er gilt als schuldunfähig.
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ASCHAFFENBURG. Der Afghane Enamullah O., der im Januar in Aschaffenburg zwei Menschen mit einem Messer getötet hat, wird dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Das verkündete das Landgericht Aschaffenburg am Donnerstag im Sicherungsverfahren und erklärte den Mann für schuldunfähig.

Zuvor hatten sowohl Staatsanwaltschaft und Vertreter der Nebenklage als auch Verteidigung auf eine Unterbringung in einer Psychiatrie plädiert. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mord, versuchten Mord, Totschlag, versuchten Totschlag, Bedrohung und mehrfache Körperverletzung vor (lesen Sie hier die letzte JF-Reportage zum Prozeß).

Der 28jährige hatte am 22. Januar dieses Jahres eine Kita-Gruppe in einem Park in Aschaffenburg verfolgt und mit einem Küchenmesser angegriffen. Er tötete einen zweijährigen marokkanischen Jungen mit mehreren Stichen und griff auch ein syrisches Mädchen an. Einen 41jährigen Deutschen, der zu Hilfe eilte, tötete er ebenfalls. Die Tat heizte die bundesweite Migrationsdebatte an.

Aschaffenburg war „Tat eines Wahnsinnigen“

Laut BR betonte der Staatsanwalt, daß der Afghane „mit unglaublicher Brutalität und absolutem Vernichtungswillen“ gehandelt habe. Ein Gutachter nannte den Mann einen „massiv denkgestörten Menschen“, der an paranoider Schizophrenie erkrankt sei.
Fußball und Schiedsrichter: JF+ abonnierenEnamullah O. hatte schon vor der Tat Tabletten bekommen, allerdings nicht regelmäßig eingenommen. Mit weiteren Taten sei „mit sehr, sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ zu rechnen, warnte der Gutachter.

Der Pflichtverteidiger von Enamullah O. sprach von der „Tat eines Wahnsinnigen“. Der Afghane war 2022 nach Deutschland eingereist, aber seit Ende 2024 eigentlich zur Ausreise verpflichtet. Er war schon vor der Tat wegen seiner Gewaltbereitschaft polizeibekannt. (ser)

Enamullah O. im Gerichtssaal: „absoluter Vernichtungswille“. Foto: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand
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