HAMBURG. Die Universität Hamburg hat bestätigt, derzeit Hinweise auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten der Potsdamer Juraprofessorin und Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zu prüfen. Auch zu ihrem Ehemann, dem Leipziger Professor Hubertus Gersdorf, gibt es entsprechende Hinweise, wie ein Sprecher der Universität gegenüber dem Tagesspiegel mitteilte.
Das Ombudskollegium der Universität will die Prüfung dabei intern durchführen. Es gebe dabei eine „strikte Vertraulichkeit, die von allen Beteiligten auch über den Abschluß eines Verfahrens hinaus strikt zu wahren“ sei. Brosius-Gersdorf und ihr Ehemann weisen die Vorwürfe zurück und haben eine Anwaltskanzlei mit einem Gutachten beauftragt, das die Anschuldigungen als unbegründet bezeichnet.
Weber wirft Brosius-Gersdorf Plagiat vor
Vorangegangen waren Vorwürfe des österreichischen Plagiatssuchers Stefan Weber, der Übereinstimmungen zwischen der Dissertation von Brosius-Gersdorf und der Habilitationsschrift ihres Ehemanns festgestellt hatte. Beide Schriften waren bei der Universität Hamburg eingereicht worden. Die Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Jeanette Reisig-Emden, erklärte die Vorwürfe für „schwerwiegend“. Reisig-Emden ist in Verwaltungsrechtsverfahren häufig mit Plagiatsfällen beschäftigt. „In der Öffentlichkeit ist inzwischen der Eindruck entstanden, an den Täuschungsvorwürfen sei mit Sicherheit nichts dran. Das sehe ich anders“, sagte sie.
Die Wahl von Brosius-Gersdorf als Richterin am Bundesverfassungsgericht war vor zwei Wochen vertagt worden. Zuvor war eine Debatte um ihre verfassungsrechtlichen Positionen aufgekommen – so befürwortete die Juristin in der Vergangenheit ein Verbot der AfD sowie eine Impfpflicht während der Corona-Zeit.
Ihr Mann, Hubertus Gersdorf, hatte während eines Interviews mit der JUNGEN FREIHEIT im Juni betont, ein AfD-Verbot für unrealistisch zu halten. Ein ethnischer Volksbegriff verstoße prinzipiell nicht gegen die Vorgaben des Grundgesetzes, argumentierte der Rechtswissenschaftler. (lb)