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„Genügend Anhaltspunkte“: Steinmeier mischt sich in „Compact“-Verbot ein

„Genügend Anhaltspunkte“: Steinmeier mischt sich in „Compact“-Verbot ein

„Genügend Anhaltspunkte“: Steinmeier mischt sich in „Compact“-Verbot ein

Bundespräsident Steinmeier kritisiert unter der Regenbogenfahne in Rehfelde das Compact-Magazin.
Bundespräsident Steinmeier kritisiert unter der Regenbogenfahne in Rehfelde das Compact-Magazin.
Bundespräsident Steinmeier kritisiert unter der Regenbogenfahne in Rehfelde das „Compact“-Magazin. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
„Genügend Anhaltspunkte“
 

Steinmeier mischt sich in „Compact“-Verbot ein

Bundespräsident Steinmeier rechtfertigt das von Ex-Innenministerin Faeser verhängte, aber per Gerichtsbeschluß aufgehobene Verbot des Magazins „Compact“. Es gebe dafür „genügend Anhaltspunkte“.
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REHFELDE. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat trotz der Aufhebung des Verbots Kritik am Compact-Magazin geäußert. Über das gescheiterte Verfahren sagte er bei einem Besuch des linken Familienzentrum des KulTus e.V. im brandenburgischen Rehfelde: „Man sollte es nicht mißverstehen als eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.“

Hätte das von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verhängte Verbot Bestand gehabt, wäre es die erste Zensur einer kompletten Zeitschrift im 21. Jahrhundert gewesen.

Steinmeier: Urteil hätte auch anders fallen können

Doch Steinmeier hält das Vorgehen der Sozialdemokratin offenbar weiterhin für richtig: „In der Gerichtsentscheidung sind offenbar genügend Anhaltspunkte enthalten, wo die Grenze möglicherweise liegen würde, bei der auch eine Gerichtsentscheidung anders ausfallen würde.“ Das Staatsoberhaupt stand dabei unter einer Regenbogenfahne.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag das Verbot vom Juli 2024 endgültig aufgehoben. Die Zeitschrift durfte schon nach einer Eilentscheidung im vergangenen Sommer weiter erscheinen. Das Gericht sieht zwar verfassungswidrige Aktivitäten, sie seien aber „nicht prägend“. Das Ministerium hatte das Magazin als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet.

„Teilweise diktatorisches Verhalten“

Steinmeier nutzte das Urteil gleichzeitig, um zu betonen, daß es in Deutschland einen Rechtsstaat gebe. Dieser gewährleiste, daß auch „radikale Kritiker an der Verfassungsordnung ihre Meinung sagen dürfen und daß ein solches Verbot gerichtlich überprüfbar ist. Das Bundesinnenministerium, das das Verbotsverfahren auch unter Faesers Nachfolger Alexander Dobrindt weitergeführt hatte, werde nun seine Schlüsse daraus ziehen müssen, sagte Steinmeier.

Einer der Compact-Anwälte, Laurens Nothdurft, sprach mit Blick auf das Verbot von einem „teilweise diktatorischen Verhalten“. Solche „Exzesse“ müßten auch bekämpft werden, „damit eine Ablösung des Systems in freien Wahlen ermöglicht wird“. Nothdurft ist als AfD-Mitglied auch ehrenamtlicher Ortsbürgermeister von Roßlau in Sachsen-Anhalt. (fh)

Bundespräsident Steinmeier kritisiert unter der Regenbogenfahne in Rehfelde das „Compact“-Magazin. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
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