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Nur noch die Union steht dagegen: AfD-Verbot: SPD-Parteitag beschließt Vorbereitung

Nur noch die Union steht dagegen: AfD-Verbot: SPD-Parteitag beschließt Vorbereitung

Nur noch die Union steht dagegen: AfD-Verbot: SPD-Parteitag beschließt Vorbereitung

SPD-Parteitag fordert AfD-Verbot
SPD-Parteitag fordert AfD-Verbot
Auf dem 42. SPD-Bundesparteitag heben Delegierte heben ihre Stimmkarte bei der Abstimmung zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens. Foto: picture alliance, dts-Agentur
Nur noch die Union steht dagegen
 

AfD-Verbot: SPD-Parteitag beschließt Vorbereitung

Die SPD beschließt auf ihrem Bundesparteitag einstimmig die Vorbereitung eines AfD-Verbots. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nun rechtliche Voraussetzungen prüfen und Beweise sammeln. Parteichef Klingbeil spricht von einer „demokratischen Pflicht“, wenn sich der Schritt juristisch begründen ließe.
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BERLIN. Die SPD hat auf ihrem Bundesparteitag in Berlin einstimmig die Vorbereitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD beschlossen. In dem angenommenen Antrag mit dem Titel „Wehrhafte Demokratie heißt handeln: Jetzt AfD-Verbotsverfahren vorbereiten“ fordert die Partei die Einrichtung einer gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verfahren prüfen und belastbares Beweismaterial zusammentragen soll. Grundlage dafür ist die Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz, das die AfD bundesweit als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft.

SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil erklärte, ein Verbot sei kein politisches Mittel, sondern ein Instrument der Verfassung. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben seien, sei ein solches Verfahren eine „demokratische Pflicht“. Auch Thüringens Innenminister Georg Maier, einer der Initiatoren des Antrags, betonte, daß Untätigkeit gefährlicher sei als ein mögliches Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht. Ziel sei es nun, in einem mehrstufigen Prozeß juristisch fundiert zu bewerten, ob ein Verbotsantrag Aussicht auf Erfolg hätte.

Bisher stellt sich die Union gegen ein AfD-Verbot

Ein Parteiverbot kann nur durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Verfassungsgericht in Karlsruhe beantragt werden. Für eine solche Initiative bräuchte es eine breite politische Mehrheit, die derzeit insbesondere wegen der ablehnenden Haltung der Union nicht absehbar ist. CDU und CSU äußerten erneut starke rechtliche und strategische Bedenken gegen ein Verbotsverfahren. Unterstützung für die SPD-Initiative kommt hingegen von den Grünen.

Der SPD-Beschluß markiert einen deutlichen Schritt in der politischen Auseinandersetzung mit der AfD, deren Einfluß vor allem in Ostdeutschland weiter wächst und die deutschlandweit bei Umfragen stabil über ein Fünftel der Wähler repräsentiert. (mp)

Auf dem 42. SPD-Bundesparteitag heben Delegierte heben ihre Stimmkarte bei der Abstimmung zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens. Foto: picture alliance, dts-Agentur
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