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Linker Vorstoß: Berliner Verfassungsgericht läßt Volksbegehren für Autoverbot zu

Linker Vorstoß: Berliner Verfassungsgericht läßt Volksbegehren für Autoverbot zu

Linker Vorstoß: Berliner Verfassungsgericht läßt Volksbegehren für Autoverbot zu

Eine Linksextremistin von "Berlin autofrei" mit einem Fahrrad und Schild "EndCars". Das Volksbegehren ist rechtmäßig.
Eine Linksextremistin von "Berlin autofrei" mit einem Fahrrad und Schild "EndCars". Das Volksbegehren ist rechtmäßig.
„Berlin autofrei“: das Volksbegehren ist zulässig, urteilt der Verfassungsgerichtshof. Foto: IMAGO / Emmanuele Contini.
Linker Vorstoß
 

Berliner Verfassungsgericht läßt Volksbegehren für Autoverbot zu

Wird Berlin bald autofrei? Das fordert zumindest eine linke Gruppierung und ist nun einen Schritt näher an ihrem Ziel. Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs legt die Weichen für ein Volksbegehren. Wie sehen die weiteren Schritte aus?
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BERLIN. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Antrag für das Volksbegehren „Berlin autofrei“ für rechtmäßig erklärt. Damit revidierte das Gericht am Mittwoch in einem mit acht zu einer Stimme gefaßten Urteil die Einschätzung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die den Antrag für verfassungswidrig gehalten hatte.

Konkret geht es im Entwurf des linken Vereins Gemeingut in BürgerInnenhand e.V. um die Verbannung von Autos im Bereich der Berliner Umweltzone. Die erforderliche Anzahl von 20.000 Stimmen für das Volksbegehren hatte die Organisation im Sommer 2021 mit mehr als 50.000 Unterschriften bereits erbracht.

Nur noch zwölf Autofahrten pro Jahr

Durch die weitreichende Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs innerhalb der Berliner Innenstadt sollen Kraftfahrzeuge nach einer vierjährigen Übergangsfrist nur noch ausnahmsweise verkehren oder parken dürfen. Privatpersonen dürften dann nur noch maximal zwölfmal pro Jahr fahren. Ausnahmen sieht die geplante Regelung für den Liefer- und Wirtschaftsverkehr, öffentliche Zwecke, Rettungskräfte und die Polizei sowie für Härtefälle vor.

„Das vorgesehene Gesetz greift auch nicht in Grundrechte ein“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Es ließe sich „kein Anspruch auf einen bestimmten straßenrechtlichen Gemeingebrauch, das heißt die dauerhafte Aufrechterhaltung allgemein eingeräumter Nutzungsrechte an öffentlichen Straßen, herleiten“.

Die Einschränkungen würden auch nicht gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot verstoßen. Im Gegenteil: Laut Gericht werden mit dem Gesetzesentwurf „überragend wichtige Gemeinwohlziele – der Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Umwelt- und Klimaschutz – verfolgt“. Die Gesetzgebungskompetenz liege beim Land Berlin.

Volksentscheid nach Volksbegehren möglich

Nach dem Urteil soll der Entwurf nun im Berliner Abgeordnetenhaus beraten werden. Lehnt das Parlament das Vorhaben ab, kann der Initiator, der Verein Gemeingut in BürgerInnenhand e.V., ein Volksbegehren beantragen.

Kommt dieses zustande, indem mindestens sieben Prozent der Stimmberechtigten zustimmen, folgt ein Volksentscheid. Bei dessen Erfolg müßte das Gesetz in Kraft treten, wenn sowohl die Mehrheit der Wähler als auch mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten den Entscheid bejahen. (rsz)

„Berlin autofrei“: das Volksbegehren ist zulässig, urteilt der Verfassungsgerichtshof. Foto: IMAGO / Emmanuele Contini.
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