SCHWERIN. Die Gleichstellungsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Wenke Brüdgam (Linkspartei), ist trotz ihrer Rücktrittsankündigung (JF berichtete) noch immer im Amt. Die Politikerin war in der vergangenen Woche ins Kreuzfeuer der Kritik geraten, nachdem die JUNGE FREIHEIT als erstes Medium darüber berichtet hatte, daß sie sich in einem Video damit brüstete, Deutschlandflaggen von vermeintlich leerstehenden Häusern abgerissen zu haben. Die sei Teil des Kampfes gegen den „Faschismus“.
Am Donnerstag thematisierten AfD und CDU den Fall nun im Landtag. So wollte etwa AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer wissen, welchen beamtenrechtlichen Status die Politikerin derzeit habe. Landesjustizministerin Jacqueline Bernhardt (Linkspartei) teilte daraufhin mit, daß man sich in der „Auflösung des Arbeitsvertrags“ befinde und „angestrebt“ werde, einen „Aufhebungsvertrag zu schließen“. Heißt: Brüdgam, die mehr als 10.000 Euro im Monat kassiert, ist weiter im Amt.
Mit großem Tamtam kündigte die Gleichstellungsbauftragte in Mecklenburg-Vorpommern ihren Rücktritt an. Sie hatt sich gebrüstet Deutschlandflaggen zu schänden. Doch nun zeigt sich: Sie ist noch immer im Amt und kassiert ab. https://t.co/ribm4aRt67 pic.twitter.com/R9yO00wIZm
— Henning Hoffgaard (@HenHoffgaard) December 11, 2025
Opposition vermutet „linke Vetternwirtschaft“
Kramer zeigte sich gegenüber der JUNGEN FREIHEIT irritiert. „Was sind das für Hinterzimmermauscheleien? In einem gut geführten Ministerium braucht es keine Woche, um ein derartiges Fehlverhalten zu sanktionieren und Frau Brüdgam endgültig aus ihrem Amt zu entfernen.“ Es liege der Verdacht nahe, „daß das Verfahren absichtlich verschleppt werden soll und von linker Vetternwirtschaft und Parteiinteressen überschattet wird“, empörte sich der Politiker.
Unterdessen wurde bekannt, daß sich nun die Generalstaatsanwaltschaft in Rostock mit dem Vorgang befaßt. Hintergrund sind mehrere Strafanzeigen von Bürgern, die der Politikerin einen Verstoß gegen Paragraph 90 Strafgesetzbuch („Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“) vorwerfen. Darin heißt es: „Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Generalstaatsanwaltschaft schaltet sich ein
Die Ermittlungsbehörden prüfen nun, ob es dafür einen Anfangsverdacht gibt. Ein offizielles Ermittlungsverfahren wurde bisher noch nicht eingeleitet.
Brüdgam hatte am vergangenen Freitag ihren Rücktritt erklärt und war damit einem Abwahlantrag im Landtag (JF berichtete) zuvorgekommen. Sie wolle nicht, daß ihre bisherige Arbeit durch die öffentliche Debatte darüber Schaden nehme, schrieb sie in einer persönlichen Erklärung. „Meine Entscheidung ist auch ein Ergebnis der Abwägung meiner Gesundheit, des Wohls meiner Familie und des Respekts vor dem Amt sowie dem Land Mecklenburg-Vorpommern.“ (cb)





