BERLIN. Die damalige Bundesregierung hat die am 1. Oktober 2022 bundesweit eingeführte Maskenpflicht im Personenfernverkehr entgegen den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) durchgesetzt. Die Gesundheitsbehörde hatte zu Beginn der Corona-Pandemie mehrfach betont, daß FFP2-Masken nicht vor der Ausbreitung des Virus schützen, wie aus den unlängst veröffentlichten Sitzungsprotokollen des RKI hervorgeht, deren Freigabe das Online-Magazin „Multipolar“ gerichtlich erstritten hatte. „Die Anwendung von FFP-Masken in der allgemeinen Bevölkerung wird nicht empfohlen“, hieß es im Sitzungsprotokoll vom 29. Juli 2020, aus dem unter anderem der Nordkurier zitiert.
Diese Einschätzung behielt das RKI mehrere Monate lang bei. „Bisherige Studien zur Wirksamkeit von FFP2-Masken sind daran gescheitert, daß Masken nicht oder nicht korrekt getragen wurden, ihr Nutzen sollte auf Arbeitsschutz von Personen, die mit infektiösen Patienten arbeiten, begrenzt bleiben“, hieß es am 30. Oktober 2020. Die Problematik, daß Masken fachgerecht getragen werden müssen, um den Träger vor Viren zu schützen, war immer wieder Thema bei den Sitzungsteilnehmern des RKI. Ebenfalls am 30. Oktober 2020 betonten die Schriftführer, FFP2-Masken seien „eine Maßnahme des Arbeitsschutzes. Wenn Personen nicht geschult/qualifiziertes Personal sind, haben FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung keinen Mehrwert.“
RKI empfahl FFP2-Masken „prioritär für medizinisches Personal“
Wenige Tage später, am 2. November 2020, verschärfte das RKI seine interne Einschätzung. FFP2-Masken könnten „den Risikogruppen nicht auf Dauer zugemutet werden“. Sie seien ausschließlich „für die unmittelbare, medizinische Arbeit vor Ort und für einen begrenzten Zeitraum gedacht (nach 75 Minuten Tragen sollte eine 30-minütige Pause eingelegt werden)“.
Am 15. Januar 2021 hieß es, „internationale Empfehlungen sehen das Tragen von FFP2 in der Allgemeinbevölkerung nicht vor bzw. sprechen sich explizit dagegen aus“. Am selben Tag schätzte das RKI ein, für wen eine FFP2-Maske sinnvoll sei. In dem Sitzungsprotokoll dieses Tages hieß es, das RKI empfehle weiterhin „FFP2 prioritär für medizinisches Personal“. Und: „Keine explizite Empfehlung/Verbot für das Tragen in anderen Bevölkerungsgruppen.“ Zudem warnten die Verantwortlichen, das lange Tragen der Masken könne „mit Risiken (Dermatosen etc.) einhergehen“.
Dermatosen sind Hauterkrankungen, die nicht durch Viren- oder Bakterieninfektionen ausgelöst werden, sondern durch Entzündungen der Haut in Folge eines geschwächten Immunsystems.
„Warnung vor unerwünschten Nebenwirkungen hinzufügen“
Am 18. Januar 2021 faßten die Verantwortlichen ihre Einschätzung zur Sinnhaftigkeit von FFP2-Masken für die Allgemeinheit wie folgt zusammen: „Keine fachliche Grundlage zur Empfehlung FFP2-Maske für die Bevölkerung vorhanden, daher Warnung vor unerwünschten Nebenwirkungen hinzufügen.“
Ungeachtet dieser Analysen und Prognosen führte die Bundesregierung um den 2021 gewählten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 1. Oktober 2022 eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht im Personenfernverkehr ein. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) behauptete damals – entgegen den Einschätzungen des RKI –, es sei „wissenschaftlich erwiesen“, daß gegen die Verbreitung des Coronavirus „nur eine FFP2-Maske wirksam“ sei. (st)