„Hätte der Kollege nicht geschossen, hätte ich geschossen“, stellt ein Polizist im Prozeß um den Tod von Mouhamed D. klar. Im Ergebnis aber liefern zwei Zeugenaussagen Nebenklage und Medien neue Munition gegen die Polizei. Es geht auch um die Frage, wann Polizisten Schußwaffen benutzen dürfen.
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Immer das Gleiche. Die Polizei tritt robust auf, weil die Situation es erfordert. Die Beamten werden in entsprechenden Trainigs und an der Polizeischule für solche Situationen vorbereitet. Im Einsatz dann werden innerhalb von Sekunden Enttscheidunngen getroffen, die manchmal gravierende Folgen für die Angesprochenen haben, bei denen aber immer zuerst der Zivilschutz und dann erst der Eigenschutz der Beamten im Vorderbgrund steht.
Und dann haben völlig Unbeteiligte mehrere Wochen und Monate Zeit, das Vorgehen bis ins kleinste Detail zu analysieren, Fehler zu finden und im Nachgang die Rechtfertigung eines Schusswaffeneinsatz umzukehren.
Kein Wunder, dass in der heutigen Zeit Niemand mehr Respekt vor der Polizei hat, was in bestimmten Milieus mittlerweile zu Problemen bei der Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen führt.
Und unsere linksgrünen Politiker versuchen der Polizei noch weitere Fesseln und Zügel anzulegen. Wundern sich aber dann, dass Niemand mehr den Polizeiapparat respektiert.
Meine Hochachtung gilt den Beamten, die trotz dieses offenkundigen Mißtrauen aus der Politik, jeden Morgen wieder zum Dienst erscheinen.
Ein Anfangsverdacht einer Straftat ist zur Einstellung immer der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Alles andere ist streng genommen dann wieder Strafvereitelung im Amt. Da die StPO auch in NRW gilt wundert mich die provokante Aussage der Staatsanwältin. Ist die ideologisiert?
Ein EX Professor einer PolizeiFH als Nebenklägervertreter hat auch was.
Zu meiner persönlichen Meinung hierzu schweige ich. Nancy und Thomas lassen grüßen.
Ist so. Beispiel: Ehemann verstorben, Ehefrau findet eine illegale Waffe ihres Mannes und bringt sie zur Polizei. Verfahren unerlaubter Waffenbesitz wird eröffnet gegen den Toten, dann aber wieder eingestellt. Zudem: ist eine Person mit einem Messer 7 Meter entfernt, wird es lebensgefährlich. In weniger als einer Sekunde ist er bei ihnen. Ein Polizist hat Sekundenbruchteile, zu entscheiden. Am grünen Tisch lässt sich gut darüber diskutieren. Die Praxis ist härter.
Auch hier wird nicht durch die Nebenkläger der Täter, sondern der Tatversuch verteidigt.
Hätten solche Leute hier nicht auf unsere Kosten gefahrlos unser Land invasiert, dann gäbe es solche Probleme überhaupt nicht, und viele Hunderte ja Tausende Menschen würden noch Leben.
Ich zitiere nur das Beispiel des Totschlägers Ahmet R., der nach einer Bewährungsstrafe immer noch frei herumläuft, während die Frau des Toten und seine 2 Kinder nicht über seinen Tod hinwegkommen.
Nehmen wir einmal an, die Dortmunder Richter kämen zu dem Entschluss, der Polizist habe schuldhaft gehandelt.
Das Urteil müßte doch dann mit den Worten der Kölner Kollegin wie folgt eingeleitet werden:
„ Der Tod eines Menschen sei endgültig und kein Urteil eines Gerichts könne das ändern. Mit diesen Worten leitete Richterin Ulrike Grave-Herkenrath (61) ihre Erklärung ein – warum der Schläger (19) von Bergisch Gladbach, der einen Familienvater aus dem Leben riss, das Kölner Landgericht als freier Mann verlassen durfte. Zwei Jahre Haft auf Bewährung ..“
Und weiter (zur Witwe):
„Vielleicht gibt es die Erwartung, dass der Täter leiden soll, wie Sie leiden… das steht aber nicht im Fokus des Strafverfahrens“
Sollten doch mal die Herrschaften von der Regierungsbank, oder diejenigen, welche immerzu auf der Polizei herumhacken ohne Personenschutz durch Neukölln oder ein Clangebiet laufen. Mit Kippa auf dem Kopf oder sichtbarem christlichem Kreuz um den Hals. Nach den ersten Angriffen mit Messern oder anderen gefährlichen Waffen würden diese Leute um polizeilichen Schußwaffeneinsatz betteln.
Ich schätze mal, dazu würden die keine Gelegenheit wehr haben
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