MEIßEN. Vier ukrainischen Mädchen im Alter von zwölf bis 17 Jahren wird vorgeworfen, in der sächsischen Stadt Meißen ein 13jähriges gehörloses Mädchen mehrere Stunden lang mißhandelt zu haben. Die Tat soll sich am Wochenende in einer Fabrikruine nahe des Käthe-Kollwitz-Park ereignet haben. „Es geht um den Vorwurf der Freiheitsberaubung und gefährlichen Körperverletzung“, sagte der Polizeisprecher Marko Laske der Bild.
Nach der Aussage des Opfers soll die Mädchengang es in dem Park angesprochen und festgehalten haben. Das Mädchen aus der Slowakei ist gehörlos und kann sich daher kaum verständigen.
Möglicherweise wurde die Tat gefilmt
Vom Park aus soll das Opfer in die Fabrikruine geführt worden sein. „Dort fesselten sie die 13jährige und hielten sie für mehrere Stunden fest“, beschreibt Polizeisprecher Laske den Tathergang. Dabei sollen sie ihr Opfer geschlagen haben, mutmaßlich mit einem Stock und einer Eisenstange.
Am Nachmittag ließen sie von ihrem Opfer ab. Es konnte fliehen und berichtete den Vorfall der Polizei. Die konnte die Mädchengang in der Nähe des Tatorts festnehmen und stellte auch deren Handys sicher. Möglicherweise wurde die Tat auch gefilmt.
Ein Arzt konnte bei dem Opfer leichte körperliche Verletzungen feststellen. Die Ermittlungsbehörden wollen nun sicherstellen, ob sich die Vorwürfe erhärten lassen.
Ähnliche Taten in Heide und Frankreich
Der Fall erinnert an eine ähnliche Tat aus dem schleswig-holsteinischen Ort Heide. Im Februar 2023 hielt dort eine Mädchengang eine 13jährige mehrere Stunden lang fest, mißhandelte sie und filmte die Tat. Die noch minderjährigen Täterinnen wurden später zu Sozialstunden verurteilt. Im Anschluß kam es in der Stadt zu großen Protesten.
Im Dezember kam es in Frankreich zu einem vergleichbaren Fall. Dort wurde eine ebenfalls 13jährige von Schulkameradinnen in einem Keller festgehalten und mißhandelt. Wieder wurde die Tat gefilmt, die Aufnahmen landeten im Internet. Anders als im aktuellen Fall in Meißen soll hier allerdings ein vorheriger persönlicher Konflikt zur Tat geführt haben. (lb)